Planfeststellungsbeschlüsse im Internet

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird dem Antragsteller und u.a. denjenigen Einwendungsführern zugestellt, über deren Einwendungen entschieden worden ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und die Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.

Bitte beachten Sie: Nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Aktuell ausliegende Planfeststellungsbeschlüsse:


Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den höhenfreien Umbau der Kreuzung Bundesstraße 2/Bundesstraße 13/Kreisstraße WUG 1 (Eichstätter Kreuzung) im Zuge der Bundesstraße 2 Augsburg – Nürnberg (Abschnitt 2330, Station 0,013, bis Abschnitt 2360, Station 0,597) im Gebiet der Stadt Weißenburg i. Bay.


Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau der Talbrücke Pfeffermühle (Bauwerk 728b) im Zuge der BAB A 7 Würzburg – Ulm im Abschnitt AS Rothenburg ob der Tauber – AS Wörnitz


 

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Stand: 01.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken