Planfeststellungsbeschlüsse im Internet
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird dem Antragsteller und u.a. denjenigen Einwendungsführern zugestellt, über deren Einwendungen entschieden worden ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und die Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.
Bitte beachten Sie: Nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich!
Aktuell ausliegende Planfeststellungsbeschlüsse:
Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bauwerkserneuerung BW 385d Schwarzachbrücke im Zuge der BAB A 9 Nürnberg – München im Bereich AK Nürnberg-Ost – AD Nürnberg/Feucht
Planfeststellungbeschlüsse 2020
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Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Ortsumgehung Dinkelsbühl im Zuge der Bundesstraße 25 (Bundesautobahn A 6 / Anschlussstelle Feuchtwangen-Nord – Nördlingen) von Abschnitt 220, Station 5,140 der Bundesstraße 25 bis Abschnitt 160, Station 0,000 der Staatsstraße 2218 (Dinkelsbühl – Wassertrüdingen) im Gebiet der Stadt Dinkelsbühl;
Ergänzendes Verfahren zur Änderung der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.2019 festgestellten Straßenentwässerungsplanung, zur Ergänzung von Angaben bzgl. der Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie zur ergänzenden Untersuchung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL
Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg im Abschnitt Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bis östlich Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim (Abschnitt 100, Station 0,000 bis Abschnitt 140, Station 0,869) im Gebiet der Gemeinde Schnelldorf und der Stadt Feuchtwangen (Landkreis Ansbach)
Planfeststellungsverfahren für den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) im Stadtgebiet Nürnberg in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 6+062) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung;
Ergänzendes Verfahren zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur teilweisen Änderung der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2013 festgestellten Planung- Planfeststellungsbeschluss vom 10.07.2020
- Bekanntmachung Zeitung
- Bekanntmachung Nürnberg
- Bekanntmachung Fürth
- Bekanntmachung Erlangen
- Unterlagen zur Planfeststellung
- Unterlagen zur Planfeststellung (ZIP-Dokument, 603 MB)
Entwässerungssanierung im Bereich Untermässing von Betr.-km 414+600 bis Betr.-km 416+500 (Abschnitt: AS Hilpoltstein - AS Greding)
Planfeststellungsverfahren für den Ansbau eines dritten Fahrstreifens an die Bundesstraße 505 (AS Pommersfelden (A3)-AS Bamberg-Süd (A73) von Abschnitt 140, Station 1,070, bis Abschnitt 240, Station 0,065, mit Neubau einer Anschluss-Stelle im Kreuzungsbereich mit der Staatsstraße 2254 Zentbechhofen-Herrnsdorf im Gebiet der Stadt Höchstadt a. d. Aisch und der Gemeinden Frensdorf und Pommersfelden