Geschichte einer Behörde: Vom General-Commissariat des Rezatkreises zur Regierung von Mittelfranken


Im Mittelalter bestand das heutige Mittelfranken aus einer Vielzahl von geistlichen und weltlichen Territorien. Neben den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühl, Weißenburg und Windsheim hatte das Fürstentum Brandenburg-Ansbach flächenmäßig den größten Anteil. Andere Gebiete gehörten zum Fürstentum Brandenburg-Bayreuth, zu den Hochstiften Würzburg, Eichstätt und Bamberg, zum Deutschen Orden und zu zahlreichen anderen kleineren Territorialherren.

Das Ende des Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation) am Beginn des 19. Jahrhunderts bedeutete einen tiefen Einschnitt. Territorien und Reichsstädte wurden Teil des Königreichs Bayern.

Unter Max I. Joseph, dem ersten König Bayerns, wurde das reformbedürftige Land zu einem modernen Staat umgebaut. Er ließ dabei seinem Minister Maximilian Joseph von Montgelas weitgehend freie Hand. Montgelas hatte seine Reformideen bereits 1796 im „Ansbacher Memoire“ niedergelegt und im Ansbacher Schloss Herzog Maximilian IV. Joseph (später König Max I. Joseph) vorgelegt, der Ansbach als Exilresidenz gewählt hatte. Das Ansbacher Schloss war der Sitz der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und ist heute Sitz der Regierung von Mittelfranken.

Max I. Joseph von Bayern, Maximilian Joseph von Montgelas
Max I. Joseph von Bayern, Maximilian Joseph von Montgelas (Quelle: Wikimedia Commons)

So wurde in Bayern ein moderner Einheitsstaat geschaffen, dessen Grundlagen in der bayerischen Konstitution von 1808 festgeschrieben wurden: 1. Einheitliche Behörden (zentrale Bürokratie), Fachministerien und Fachbeamte, 2. Auflösung ständischer Selbstverwaltung in den Kommunen, 3. Garantie bestimmter Freiheiten (Gewerbe-, Arbeits-, Religionsfreiheit), Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Gleichheit vor dem Gesetz, 4. staatliche Kirchen- und Schulaufsicht.

Durch Verordnung vom 21. Juni 1808 erfolgte die Einteilung Bayerns, nach französischem Vorbild, in fünfzehn Kreise, die nach Flüssen benannt wurden. Für das Gebiet des heutigen Mittelfrankens waren dies der Pegnitzkreis (Sitz Nürnberg) und der Rezatkreis (Sitz Ansbach). Mit Verordnung vom 17. Juli 1808 wurde für jeden Kreis eine Verwaltungsstelle – als Einrichtung/Behörde der Inneren Verwaltung – mit der Bezeichnung „General-Commissariat“ geschaffen, mit jeweils einem Generalkommissär an der Spitze. Dies war die Geburtsstunde der heutigen Regierungen.

Mit Verordnung vom 23. September 1810 wurde das bayerische Staatsterritorium in neun Generalkommissariate gegliedert, der Pegnitzkreis wurde aufgelöst und weitgehend in den Rezatkreis (Sitz Ansbach) integriert.

Mit Verordnung vom 27. März 1817 wird die „oberste Verwaltungsstelle in „jedem Kreise“ als „Regierung“ bezeichnet und der jeweilige Generalkommissär wurde „zugleich Präsident der Regierung“. Seit dieser Zeit werden folglich die heutigen Bezeichnungen „Regierung“ und
„Regierungspräsident“ verwendet.

König Ludwig I von Bayern
König Ludwig I. von Bayern (Quelle: Wikimedia Commons)

Im Zuge der restaurativen und integrativen Politik König Ludwigs I., Sohn und Nachfolger von König Max I. Joseph, erfolgte mit Verordnung vom 29. November 1837 eine weitere Kreisreform: Zwar blieb die Anzahl der Kreise gleich und es kam auch nur zu wenigen Gebietsveränderungen (Eichstätt wurde mittelfränkisch, die Gebiete im Ries wurden an Schwaben abgetreten), aber es erfolgte eine Umbenennung der Kreise, die nun nach den „historischen“ Namen der in Bayern „vereinigten teutschen Volksstämme“ benannt wurden. So wurde der Rezatkreis zu „Mittelfranken“ (Sitz Ansbach). In dieser Verordnung wurde auch festgelegt, dass der Leiter der „Kreis-Regierung" nur noch den Titel Regierungspräsident führt.

Im Jahr 1933 wurden die Kreise Oberfranken und Mittelfranken (Hauptstadt Ansbach) vereinigt. Wie in der Bayerischen Verfassung von 1946 vorgesehen, wurden die vereinigten Regierungsbezirke wieder getrennt, Oberfranken wurde 1948 mit der Hauptstadt Bayreuth wieder selbständig. Der Name „Kreis“ wurde jetzt offiziell durch den Ausdruck „Regierungsbezirk“ ersetzt.