Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetangebots

Unsere Internetseite ist für alle Menschen da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zu Recht finden können.

Das Internetangebot der Regierung von Mittelfranken wurde daher realisiert nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) und der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Digitalverordnung - BayDiV).

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten.

Regierung von Mittelfranken
Pressestelle
Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon +49 981 53-1233
E-Mail
 

In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:


Schriftgröße und Kontrast

SchriftgroesseSie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein ist? Dann verändern Sie die Schriftgröße, in dem Sie ganz oben auf der Seite in der Menüleiste auf das Symbol „Aa“ für Schriftgröße klicken.


Kontrast

KontrastSie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu hell ist? Dann verändern Sie den Kontrast, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das "Halbkreis"-Symbol für Kontrast klicken.


Leichte Sprache

LeichtespracheEine Übersicht unserer Internetseiten können Sie sich als Zusammenfassung in sogenannter Leichter Sprache anzeigen lassen. Leichte Sprache ist nicht so schwierig zu lesen und zu verstehen. Für Leichte Sprache klicken Sie ganz oben auf der Seite in der Menüleiste auf das Symbol „Papier“. Dadurch öffnet sich ein neues Fenster mit einer leichter zu verstehenden Zusammenfassung.


Gebärdensprache

GebaerdenvideoWie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten ganz oben über den Button mit dem durchgestrichenen Ohr aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.


Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PdfbarrerefreiPDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form angeboten werden können. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist bei einem derart großen Informationsangebot eine echte Herausforderung, der wir uns aber gerne stellen.


Vorlesefunktion

Mittlerweile bieten verschiedene Betriebsysteme bzw. Browser eine eigene Vorlesefunktion an (z.B. Apple/IOS bzw. Microsoft Edge Browser). Sofern Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben, können Sie diese Möglichkeiten nutzen.


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Abschließender Hinweis: Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2022 überprüft.