Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Internetseite ist für alle Menschen da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unserem Portal gut zurechtfinden können.
Die Regierung von Mittelfranken ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung - BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot der Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de.
Geltungsbereich und externe Online-Dienste
Auf dieser Website werden weitere Online-Dienste genutzt, die auf externen Plattformen betrieben werden. Für diese Angebote gelten die jeweils dort veröffentlichten Erklärungen zur Barrierefreiheit.
Ausnahme: Der Online-Dienst „Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens“, der von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) bereitgestellt und auf deren Servern betrieben wird, ist ebenfalls auf unserer Website per API eingebunden.
- Der Online-Dienst ist unter folgendem Link erreichbar: Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Die offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit für diesen Dienst liegt als PDF vor und kann hier eingesehen werden: Erklärung zur Barrierefreiheit der AKDB - Stand: 09.01.2025
- Feedback und das Durchsetzungsverfahren für diesen Dienst werden über die von der AKDB angegebenen Kontaktdaten abgewickelt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 16.09.2022
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 03.03.2026
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
1. Internetangebot der Website
Dieses Internetangebot ist weitgehend mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Bekannte Einschränkungen:
- Aufgrund fehlender ARIA-Auszeichnungen sind in der Kopfzeile Schaltflächen für Screenreader-Nutzer nicht wahrnehmbar.
- Schriftgrafiken sind nicht immer vollständig im Alternativtext wiedergegeben.
- Absatzmarken enthalten Leerzeilen oder keinen Inhalt und werden nicht immer richtig geschlossen.
- Einige Aufzählungen und Überschriften sind nicht als solche deklariert.
- Einige Elemente, insbesondere sog. Akkordeons, durchbrechen die Überschriften-Hierarchie und werden somit nicht korrekt zugeordnet.
- In der responsiven Ansicht und bei einem erweiterten Zeichenabstand brechen Texte mit langen Wörtern nicht oder falsch um. Ebenso brechen Links nicht korrekt um. Sie sind aber bedienbar, auch wenn sie nicht komplett angezeigt werden.
- Im Internetauftritt verlinkte PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
2. Online-Dienst „Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens“
Der Dienst wird von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben. Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BayDiV/BITV 2.0 wird in der von der AKDB bereitgestellten Erklärung dokumentiert. Bekannte Einschränkungen sind dort aufgeführt.
Feedback und Beschwerden können direkt an die von der AKDB angegebenen Kontaktadressen gerichtet werden.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an redaktion.internet@reg-mfr.bayern.de. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Regierung von Mittelfranken
Pressestelle - Redaktion Internet
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon +49 981 53-1707
E-Mail redaktion.internet@reg-mfr.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Für den AKDB-Dienst erfolgt das Verfahren über die in der AKDB-Erklärung angegebenen Kontaktstellen.
Unterstützende Funktionen
In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:
Anpassbare Schriftgröße
Sie können die Schriftgröße verändern, in dem Sie ganz oben auf der Seite in der Menüleiste auf das Symbol „Aa“ klicken.
Hoher Kontrast
Sie können den Kontrast der Schrift verändern, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das "Halbkreis"-Symbol für Kontrast klicken.
Leichte Sprache
Eine Übersicht unserer Internetseiten können Sie sich als Zusammenfassung in sogenannter Leichter Sprache anzeigen lassen. Für Leichte Sprache klicken Sie ganz oben auf der Seite in der Menüleiste auf das Symbol „Papier“. Dadurch öffnet sich ein neues Fenster mit einer leichter zu verstehenden Zusammenfassung.
Gebärdensprache
Wie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten ganz oben über den Button mit dem durchgestrichenen Ohr aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.
Vorlesefunktion
Mittlerweile bieten verschiedene Betriebsysteme bzw. Browser eine eigene Vorlesefunktion an (z.B. Apple/IOS bzw. Microsoft Edge Browser). Sofern Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben, können Sie diese Möglichkeiten nutzen.
