Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Bei der öffentlichen Verwaltung werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare für die Dauer von vier Monaten bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ausgebildet.

Stand: 16.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken