Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Bei der öffentlichen Verwaltung werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare für die Dauer von vier Monaten bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ausgebildet.
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- Rechtsreferendare Ausbildung - Änderungsmitteilungen persönliche Verhältnisse
Sie können die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse, z. B. Änderung der Wohnanschrift oder Telefonnummer, Eheschließung, Namensänderung, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes online mitteilen.
- Rechtsreferendare Ausbildung Speyer - Antrag
Sie können online ein Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften im Rahmen Ihres Referendariats beantragen.
- Rechtsreferendare Ausbildung Speyer - Infoblatt
- Rechtsreferendare Ausbildung - Abrechnung Nebenvergütung befasste Richter und Beamte
Sie können die Abrechnung Ihrer Nebenvergütung als Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in für Rechtsreferendare/-innen online einreichen.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Abrechnung Nebenvergütung befasste Gastdozenten
Sie können die Abrechnung Ihrer Nebenvergütung als Gastdozent in der Rechtsreferendarsausbildung online einreichen.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Antrag Erholungsurlaub Dienstbefreiung
Rechtsreferendare können online den Antrag auf Erholungsurlaub oder Dienstbefreiung einreichen.
Wichtig: Bitte lassen Sie den Urlaubsantrag zuerst von der praktischen Ausbildungsstelle bestätigen/abzeichnen, danach reichen Sie ihn bei der Referendar-Geschäftsstelle ein. Der Urlaub gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von einer Woche keine Ablehnung erhalten. Eine schriftliche Genehmigung des Urlaubsantrags durch die Geschäftsstelle wird nur bei einem Urlaub von mehr als drei Wochen erteilt.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Änderungsmitteilungen persönliche Verhältnisse
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Ausbildung der Rechtsreferendare Fax +49 (0)911 2352-102
Frau Victoria Thirmeyer
Telefon 0911 2352-147
victoria.thirmeyer@reg-mfr.bayern.deFrau Maria Hälsig-Mill
Telefon 0911 2352-130
maria.haelsig-mill@reg-mfr.bayern.deHerr Benedict Lucius
Telefon 0911 2352-148
benedict.lucius@reg-mfr.bayern.deFrau Catrin Dobrecht
Telefon 0911 2352-140
catrin.dobrecht@reg-mfr.bayern.deFrau Ioulia Xenou Xenaki
Telefon 0911 2352-141
ioulia.xenouxenaki@reg-mfr.bayern.de
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Die für die Rechtsreferendarausbildung zur Verfügung stehenden Skripten werden von der Regierung von Oberbayern zentral für ganz Bayern in das Internet eingestellt und ständig aktualisiert. Die Skripten liegen im pdf-Format vor und können unter einem Kennwort abgerufen werden. Das erforderliche Kennwort erhalten Sie von der Geschäftsstelle bzw. zu Beginn der AG 2.
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Zeit und Ort
Der Terminplan wird im Internet veröffentlicht. Die Besprechungen der Klausuren finden monatlich und zwar jeweils dienstags um 14:00 Uhr online statt.
Zeitraum
Der Freiwillige Klausurenkurs findet 14 Mal jährlich statt. Einen Tag vor der Besprechung erhalten Sie den Webex-Link für die Online-Besprechung.
Die Klausuren des Freiwilligen Klausurenkurses und die Pflichtklausuren der Arbeitsgemeinschaften sind aufeinander abgestimmt. Ziel ist es, mit den gesamten Klausuren aus den Arbeitsgemeinschaften und dem Freiwilligen Klausurenkurs alle wesentlichen materiellen und prozessualen Probleme abzudecken.
Keine Überschneidungen mit Pflichtklausuren
Der Freiwillige Klausurenkurs ist auf die Teilnahme während der AG 2 und der AG 3B ausgelegt, also ein Jahr vor dem Staatsexamen. In diesem Zeitraum finden keine Überschneidungen mit Pflichtklausuren statt, die in den Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden.
Es steht Ihnen frei, den Klausurenkurs auch schon zuvor zu besuchen. Allerdings kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass Klausuren „doppelt“ geschrieben werden müssen, d.h. dass Sie unter Umständen Pflichtklausuren in den Arbeitsgemeinschaften schreiben und besprechen werden, die sie bereits aus dem Freiwilligen Klausurenkurs kennen.
Stand: 18.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken