Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Bei der öffentlichen Verwaltung werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare für die Dauer von vier Monaten bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ausgebildet.
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Wichtig: Bitte lassen Sie den Urlaubsantrag zuerst von der praktischen Ausbildungsstelle bestätigen/abzeichnen, danach reichen Sie ihn bei der Referendar-Geschäftsstelle ein. Der Urlaub gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von einer Woche keine Ablehnung erhalten. Eine schriftliche Genehmigung des Urlaubsantrags durch die Geschäftsstelle wird nur bei einem Urlaub von mehr als drei Wochen erteilt.
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Frau Dr. Katrin Leuzinger
Telefon 0911 2352-147
katrin.leuzinger@reg-mfr.bayern.deFrau Victoria Thirmeyer
Telefon 0911 2352-148
victoria.thirmeyer@reg-mfr.bayern.deFrau Catrin Dobrecht
Telefon 0911 2352-140
catrin.dobrecht@reg-mfr.bayern.deFrau Ioulia Xenou Xenaki
Telefon 0911 2352-141
ioulia.xenouxenaki@reg-mfr.bayern.de
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Die für die Rechtsreferendarausbildung zur Verfügung stehenden Skripten werden von der Regierung von Oberbayern zentral für ganz Bayern in das Internet eingestellt und ständig aktualisiert. Die Skripten liegen im pdf-Format vor und können unter einem Kennwort abgerufen werden. Das erforderliche Kennwort erhalten Sie von der Geschäftsstelle bzw. zu Beginn der AG 2.
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- Terminplan für den Freiwilligen Klausurenkurs im 2. Halbjahr 2023 (PDF-Dokument)
- 2. Klausur 2. Halbjahr 2023 (PDF-Dokument)
Zeit und OrtDer Terminplan wird im Internet veröffentlicht. Die Besprechungen der Klausuren finden monatlich und zwar jeweils dienstags um 14:00 Uhr im Ausbildungszentrum in der Marienstraße 21 statt.
Zeitraum
Der Freiwillige Klausurenkurs findet zwölf Mal jährlich statt, wobei die Zeiten kurz vor und während der Examenstermine ausgespart sind, um den Examenskandidaten die Möglichkeit zu geben, alle Klausuren mitzuschreiben.
Die Klausuren des Freiwilligen Klausurenkurses und die Pflichtklausuren der Arbeitsgemeinschaften sind aufeinander abgestimmt. Ziel ist es, mit den gesamten Klausuren aus den Arbeitsgemeinschaften und dem Freiwilligen Klausurenkurs alle wesentlichen materiellen und prozessualen Probleme abzudecken.
Keine Überschneidungen mit Pflichtklausuren
Der Freiwillige Klausurenkurs ist auf die Teilnahme während der AG 2 und der AG 3B ausgelegt, also ein Jahr vor dem Staatsexamen. In diesem Zeitraum finden keine Überschneidungen mit Pflichtklausuren statt, die in den Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden.
Es steht Ihnen frei, den Klausurenkurs auch schon zuvor zu besuchen. Allerdings kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass Klausuren „doppelt“ geschrieben werden müssen, d.h. dass Sie unter Umständen Pflichtklausuren in den Arbeitsgemeinschaften schreiben und besprechen werden, die sie bereits aus dem Freiwilligen Klausurenkurs kennen.
Stand: 19.05.2023
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken