Lärmsanierung Schwaig von Betr.-km 397+750 bis Betr. -km 400+182 (Abschnitt 740 Station 0,167 bis Abschnitt 760 Station 2,371) im Zuge der BAB A 3 Würzburg – Regensburg

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird dem Antragsteller und u.a. denjenigen Einwendungsführern zugestellt, über deren Einwendungen entschieden worden ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und die Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.

Aktuell ausliegende  Planunterlagen (PDF-Dokumente)

 

Die oben gelisteten Unterlagen zur Planfeststellung sind unter folgendem Link auch gesammelt als Zip-Dokument verfügbar: