Planfeststellungsunterlagen im Internet
Unterlagen aktuell laufender Planfeststellungsverfahren
Weitere Informationen
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Ansprechpartner
Straßen-, Straßenbahn- und U-Bahnplanfeststellungen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
E-Mail planfeststellung@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1381
Fax +49 (0)981 53-1206
Ansprechpartner
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
E-Mail energieversorgungsleitungen@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1315
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Rechtswirksame Einwendungen können nur innerhalb der ortsüblich bekannt gemachten Einwendungsfrist erhoben werden.
Die Einwendungen können uns schriftlich bzw. elektronisch übermittelt werden. Sofern Sie uns Ihre Einwendungen per E-Mail senden, muss die E-Mail aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG). Senden Sie die E-Mail an unser Postfach: poststelle@reg-mfr.bayern.de.
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur wahrt die Schriftform nicht und stellt keine wirksame Einwendung dar.
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Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht
Bundes- und Staatsstraßen; Planung, Bau und Verwaltung
Eisenbahn des Bundes; Durchführung von Anhörungsverfahren für Baumaßnahmen
Hochspannungs- und Gasversorgungsleitungen; Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
Straßenbau; Durchführung von Planfeststellungsverfahren
Straßenbau und Straßenunterhaltung; Klärung von Rechtsfragen
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken
Stand: 04.02.2025