Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren:

Die Zuständigkeit unserer Behörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren endet mit der Übersendung der "Vorabzustimmung zur Visumserteilung nach § 81a Abs. 3 Nr. 6 AufenthG". Wir können insbesondere keine Auskünfte über den Stand des Visumverfahrens erteilen oder bei der Terminbuchung bzw. der Zusammenstellung der Antragsdokumente unterstützen. Entsprechende Anfragen werden von uns weder beantwortet noch weitergeleitet. Bitte richten Sie diese direkt an die zuständige Auslandsvertretung.

Die Kontaktdaten der Auslandsvertretung sind auf deren Webseite veröffentlicht. Eine Liste der Webseiten der Auslandsvertretungen finden Sie hier: Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
Wichtige Hinweise für Ausbildungsbetriebe:

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens bitten wir Sie, Anträge für Auszubildende mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn vollständig einzureichen.
(Beispiel: Soll die Ausbildung zum 01.09.2026 beginnen, sollte der Antrag mit allen nötigen Dokumenten spätestens am 01.06.2026 eingereicht werden.)

Wird der Antrag verspätet gestellt, benötigen wir zusätzlich eine formlose Bestätigung, bis zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung in Ihrem Betrieb spätestens begonnen werden kann.
Ist ein späterer Beginn der Ausbildung nicht möglich, kann das Verfahren auf Antrag vor Unterzeichnung der Vereinbarung kostenfrei eingestellt werden; es kann auf Antrag zum nächstmöglichen Ausbildungsstart wiederaufgenommen werden.

Die Einreichung vollständiger Anträge erleichtert uns die Bearbeitung sehr und kann den Bearbeitungsprozess deutlich beschleunigen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in unseren Checklisten „Auszubildende - betrieblich“, „Auszubildende - Pflegefachkraft“ und „Auszubildende - schulisch“.


Herzlich willkommen bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – wir sind bayernweit für Sie da!

Seit dem 01.03.2020 schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen.

Wer wir sind:

Die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (kurz: ZSEF) hat der Freistaat Bayern am 01.12.2020 bei der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg eingerichtet. Wir sind als zentrale Ausländerbehörde bayernweit zuständig für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Was wir tun:

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sind wir Verfahrensmittler und zentraler Ansprechpartner für alle Verfahrensbeteiligten. Wir führen Erstberatungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch, leiten die für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderliche Verfahren ein. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilen wir die Vorabzustimmung zur Visumerteilung für die Fachkraft und leiten diese dem Arbeitgeber und der deutschen Auslandsvertretung zu.

Auch außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung und die damit verbundenen Prozesse zur Verfügung!

Übersichtlich und gut informiert mit dem ZSEF-Flyer (PDF-Dokument deutsch / english / español / français)

Unsere Kontaktdaten

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Stand: 16.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken