Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

BIHK Webinar "Ausländische Fachkräfte erfolgreich rekrutieren" am 05.10.2023:
Die Industrie- und Handelskammern in Bayern (BIHK) laden Sie herzlich ein zum Webinar "Ausländische Fachkräfte erfolgreich rekrutieren" am 05.10.2023 von 9:00 bis 10:30 Uhr.

Mit diesem Webinar informieren Sie die BIHK zu den von der Bundesregierung verabschiedeten Änderungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz und erklären, welche Chancen sich dadurch für Sie ergeben. Sie erhalten zudem einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Aspekten der Fachkräfterekrutierung im Ausland: Von den rechtlichen Rahmenbedingungen über praktische Aspekte der Anwerbung bis hin zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen.

Zudem erhalten Sie Informationen zum „beschleunigten Fachkräfteverfahren“. Christian Kögel von der bayerischen "Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften" stellt Ihnen dieses Verfahren vor.

Abschließend haben Sie Zeit, den Expertinnen und Experten Ihre Fragen zu stellen.

kostenfreie Anmeldung zum Webinar der BIHK

Wichtige Hinweise zur "fast lane":
Seit dem 01.07.2023 sind in Bayern das beschleunigte Fachkräfteverfahren und das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zentralisiert. Das bedeutet, in den Berufen
-    Pflegefachfrau/-fachmann
-    Gesundheits- und Krankenpfleger/in
-    Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
-    Altenpfleger/in
ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausschließlich die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, für das Anerkennungsverfahren ausschließlich das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig. In dieser Checkliste finden Sie insb. wichtige Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen.
NICHT von dieser Zentralisierung betroffen sind insb. Auszubildende in den vorgenannten Berufen, Pflegefachhelfer/innen sowie andere Gesundheitsberufe.

 

Herzlich willkommen bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – wir sind bayernweit für Sie da!

Seit dem 01.03.2020 schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen.

Wer wir sind:

Die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (kurz: ZSEF) hat der Freistaat Bayern am 01.12.2020 bei der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg eingerichtet. Wir sind als Ausländerbehörde bayernweit zuständig für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Was wir tun:

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sind wir Verfahrensmittler und zentraler Ansprechpartner für alle Verfahrensbeteiligten. Wir führen Erstberatungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch, leiten die für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderliche Verfahren ein. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die ZSEF gegenüber der Fachkraft die Vorabzustimmung zur Visumvergabe, leitet diese dem Arbeitgeber und der deutschen Auslandsvertretung zu.

Auch außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung und die damit verbundenen Prozesse zur Verfügung!

Übersichtlich und gut informiert mit dem ZSEF-Flyer (PDF-Dokument deutsch / english / español / français)

Unsere Kontaktdaten


Referenzen


Ich arbeite mit unzähligen Ausländerämtern und zentralen Fachstellen Deutschlandweit zusammen und musste leider oft feststellen, dass viele Anträge schleppend und die Kommunikation unbefriedigend bis frustrierend verliefen. Mit Ihnen dagegen war es ein Vergnügen: klare Aussagen, schnelle Bearbeitung, äußerst freundlich und zuvorkommend, wenn es um Fragen meinerseits ging. Ich danke Ihnen und freue mich auf meine nächsten Fälle, die ich bei Ihnen beantragen darf.

Katja Glavas, Management und Vermittlung



Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht uns eine bessere Planbarkeit des Starttermins der Fachkräfte. Dieser wird in der Regel deutlich früher sein; anders sieht es aus, wenn die Fachkraft das reguläre Antragsverfahren für den Erhalt des Visums durchführt. Zudem können wir durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren unseren Neustarter:innen zur Seite stehen und sie in diesem komplexen administrativen Prozess unterstützen. Dabei bekommen wir von den Ansprechpartner:innen der ZSEF eine umfassende und transparente Beratung.

roadsurfer GmbH



Die Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich als sehr angenehm empfunden. Sie war geprägt von Kompetenz, Zügigkeit und Hilfsbereitschaft. Leider macht es der Mangel an Fachkräften in Deutschland unumgänglich, sich dem Fachpersonal anderer Länder zu bedienen.
Wenn wir unseren neuen Mitarbeiter nun bald in unserem Unternehmen willkommen heißen können, macht der Aufwand zum beschleunigten Fachkräfteverfahren durchaus Sinn.
Hierfür würden wir jederzeit den Kontakt mit Ihnen wiederaufnehmen.

AGK Truck & Bus GmbH



Eine zentrale Stelle für beschleunigte Verfahren wie Sie, ist für unsere Arbeit eine große Erleichterung. Sie haben uns in unseren Verfahren viel Flexibilität entgegengebracht, die wir sehr schätzen.

Deutsche Bahn AG



Wir waren mit der Arbeit der ZSEF und der Durchführung des Verfahrens äußerst zufrieden.
Er erfolgte eine ausführliche, verständliche Beratung, bei Fragen konnte man sich jederzeit an den Sachbearbeiter wenden. Das Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen.
Besten Dank!

π Papadopoulos, Griechisch Mediterranes Restaurant



Wir sind sehr zufrieden mit dem Ablauf und der Unterstützung bei dem beschleunigten Fachkräfteverfahren. Auf der Homepage ist sehr übersichtlich dargestellt, welche Dokumente für das Verfahren benötigt werden. Diese können auch direkt dort heruntergeladen werden, dies spart einiges an Zeit. Nach dem Ausfüllen und Abschicken der Dokumente verlief alles andere weitestgehend von allein. Ich fühlte mich stets gut betreut und kompetent beraten.

Franz Schwaiger GmbH

 

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Stand: 26.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken