Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

 

Wichtige Hinweise für Ausbildungsbetriebe:

Für den Ausbildungsstart Sommer 2024 stellen sehr viele Betriebe bis Ende August 2024 bei der ZSEF Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Wir bitten die Ausbildungsbetriebe, diese Anträge mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn bei uns einzureichen (Beispiel: Soll die Ausbildung zum 01.09.2024 beginnen, sollte der Antrag mit allen nötigen Dokumenten spätestens am 01.06.2024 eingereicht werden).
Falls der Antrag später gestellt wird, benötigen wir zusätzlich eine formlose Bestätigung, dass die Ausbildung in Ihrem Betrieb auch zu einem späteren Zeitpunkt als geplant begonnen werden kann.

Die Einreichung vollständiger Anträge erleichtert uns die Bearbeitung sehr und kann den Bearbeitungsprozess deutlich beschleunigen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in unseren Checklisten "Auszubildende - betrieblich""Auszubildende - Pflegefachkraft" und "Auszubildende - schulisch".

Veranstaltungsreihe "Betriebsführung aktuell 2024" der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz:

"Fachkräfte für das Handwerk – Wege abseits ausgetretener Pfade"
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz zeigt in der Vortragsreihe "Betriebsführung aktuell 2024" exemplarisch zwei mögliche Wege, um Fachkräfte zu gewinnen und vor allem auch wo und wie man Unterstützung dabei bekommt.


Präsenzveranstaltungen:
11.03.2024 Schwandorf, CMT Charlottenhof
14.03.2024 Passau – Auerbach
18.03.2024 Landshut, Handwerkskammer
21.03.2024 Regensburg
Online-Veranstaltung im livestream: 11.04.2024


Termine und Anmeldung unter Betriebsführung aktuell | HWK-Info

 

Herzlich willkommen bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – wir sind bayernweit für Sie da!

Seit dem 01.03.2020 schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen.

Wer wir sind:

Die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (kurz: ZSEF) hat der Freistaat Bayern am 01.12.2020 bei der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg eingerichtet. Wir sind als zentrale Ausländerbehörde bayernweit zuständig für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Was wir tun:

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sind wir Verfahrensmittler und zentraler Ansprechpartner für alle Verfahrensbeteiligten. Wir führen Erstberatungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch, leiten die für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderliche Verfahren ein. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilen wir die Vorabzustimmung zur Visumerteilung für die Fachkraft und leiten diese dem Arbeitgeber und der deutschen Auslandsvertretung zu.

Auch außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung und die damit verbundenen Prozesse zur Verfügung!

Übersichtlich und gut informiert mit dem ZSEF-Flyer (PDF-Dokument deutsch / english / español / français)

Unsere Kontaktdaten

nach oben

Stand: 13.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken