Service

Unter den Menüpunkten im Bereich „Service” informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten aus unseren Zuständigkeitsbereichen. Bei der Suche nach dem richtigen Antrag hilft die Rubrik Formulare, Online-Verfahren weiter. Darin enthalten sind auch alle von der Regierung von Mittelfranken angebotenen elektronischen Fachverfahren.

Neben der Auslegung digitaler Unterlagen und Beschlüsse zu Planfeststellungsverfahren finden Sie auch die Entscheidungen der Vergabekammer Nordbayern.

Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen können Sie alle digitalen Ausgaben des Mittelfränkischen Amtsblattes oder des Mittelfränkischen Schulanzeigers downloaden.

Als neue Service-Bereiche hinzugekommen sind die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften sowie die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung, für die sich die Regierung von Mittelfranken zentral für ganz Bayern zuständig zeigt.

Schwerpunkte

Beratung und Aufsicht. Die Regierung von Mittelfranken berät Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden, Wirtschaft sowie z. B. Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind. Sie führt die Aufsicht über die unteren Staatsbehörden und die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften.

Koordinierung, Prüfung, Konzipierung. Die Regierung koordiniert unterschiedliche Interessen und trifft neutrale und abgewogene Entscheidungen. Beispielsweise bei umfangreichen ressortübergreifenden Verwaltungsverfahren wie Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren für Verkehrsprojekte oder Abfallbeseitigungsanlagen, Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Schutzgebietsausweisungen. Sie erstellt Fachgutachten und genehmigt Fachplanungen zum Beispiel für Krankenhäuser, Schulen oder Straßen. Die Regierung analysiert Entwicklungen und ergreift die notwendigen Initiativen.

Förderung

Die Regierung bewilligt staatliche Fördergelder für die verschiedensten Gebiete. Zum Beispiel Städtebau, Wohnungsbau. Öffentlicher Personennahverkehr, Straßenbau, Schulen, Wasserwirtschaft, Krankenhäuser, Feuerwehren, Wirtschaft oder Naturschutz.



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Selbstverständlich stehen die bisherigen Überweisungswege, etwa mittels eines Überweisungsvordrucks, auch weiterhin zur Verfügung.

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