Gleichstellungsbeauftragte

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), das am 01.07.1996 in Kraft getreten ist, hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Ziel ist, in der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Gleichstellungsbeauftragte der Regierung von Mittelfranken
Frau Dr. Katrin Leuzinger
Herr Richard Filla

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