Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gleissanierung in der Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Deumentenstraße (Stadtparkschleife) im Gebiet der Stadt Nürnberg

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird dem Antragsteller und u.a. denjenigen Einwendungsführern zugestellt, über deren Einwendungen entschieden worden ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und die Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.

Aktuell ausliegende  Planunterlagen (PDF-Dokumente)

Die oben gelisteten Unterlagen zur Planfeststellung sind unter folgendem Link auch gesammelt als Zip-Dokument verfügbar: