Befristete Arbeitsverträge an mittelfränkischen Grund- und Mittelschulen

Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen kann ein entstandener Ersatzbedarf durch die Vergabe von befristeten Arbeitsverträgen ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung ausgeglichen werden. Daneben können befristete Arbeitsverträge auch für unterstützende Maßnahmen vergeben werden.
Sollten Sie Interesse an einer befristeten Beschäftigung an einer mittelfränkischen Grund- oder Mittelschule haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Staatliche Schulamt:

Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Ansbach
Rettistraße 56
91522 Ansbach

Staatliche Schulämter in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Henri-Dunant-Str. 4
91058 Erlangen

Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Staatliches Schulamt im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt an der Aisch

Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Lina-Ammon-Straße 28
90471 Nürnberg

Staatliches Schulamt im Landkreis Nürnberger Land
Hermann-Oberth-Straße 6
90537 Feucht

Staatliche Schulämter im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach
Weinbergweg 6
91154 Roth

Staatliches Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Nürnberger Str. 22
91781 Weißenburg