Aktuelles aus dem Bereich 1 - Sicherheit, Kommunales, Soziales
Freiwillige Ausreise: Änderungen im Bayerischen Rückkehrprogramm (BayRP)
Zum 01.06.2022 wurden die Fördermöglichkeiten nach dem BayRP für freiwillig Rückkehrende erweitert:
Die persönliche Reintegrationshilfe in Höhe von bisher 500,00 EUR pro Person (250,00 EUR pro Person unter 18 Jahren) wird auf 600,00 EUR pro Person (300,00 EUR pro Person unter 18 Jahren) angehoben. Die persönliche Reintegrationshilfe wird künftig in der Regel in sechs monatlichen Raten ausbezahlt.
Nähere Informationen zum BayRP und zur Rückkehrförderung in Bayern erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen (LfAR) sowie jederzeit gerne und unverbindlich bei den Rückkehrberatungsstellen der ZAB Mittelfranken. mehr
Ukraine: Informationen zur Flüchtlingshilfe
Informationen zu Hilfsangeboten, Aufenthaltserlaubnis, Unterbringung, Wohnungsbörsen, Spenden, Sprachvermittler, Hotlines.
Informationen zur Registrierung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen / Інформація про реєстрацію українських біженців війни
Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Für Angebote, die Sie der Regierung von Mittelfranken zur Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen aus der Ukraine unterbreiten möchten, nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Frau Jacqueline Mühlbauer
Telefon: 0911 23 52-129
E-Mail: Fluechtlingsunterbringung@reg-mfr.bayern.de
Hinweis: Auch die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) bieten Unterkunftsbörsen an. Informationen finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Kommune.
Zentrale Stelle für die
Einwanderung von Fachkräften
In Bayern haben die Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen. Die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften nimmt als zusätzliche und zentrale Ansprechpartnerin für ganz Bayern im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Aufgaben einer zentralen Ausländerbehörde wahr. mehr
Weitere Informationen: ZSEF-Flyer (PDF-Dokument)
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) ist Teil der Regierung von Mittelfranken. Ein Team aus Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen berät Sie individuell, neutral und kostenfrei rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Wir arbeiten Hand in Hand mit der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF). mehr
Weitere Informationen: KuBB-Flyer (PDF-Dokument)
Neues Corona-Sonderprogramm
für die Kulturbranche
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Im Rahmen des Sonderfonds werden (Kultur-) Veranstalter unterstützt, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben. mehr
Infektionsschutzgerechtes Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den
Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe. mehr
Ausländerrecht: Brexit
Informationen zum Aufenthaltsrecht finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html
Zuständig sind die örtlichen Ausländerbehörden.
Corona-Hilfsprogramm für kulturelle Spielstätten
Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für kulturelle Spielstätten beschlossen, die von der durch den COVID-19 Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Die Regierung von Mittelfranken ist auch zuständig für Anträge aus Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie aus der Oberpfalz.
Die Antragstellung endete am 10. Juni 2022.
Corona-Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe
Der Ministerrat hat am 27.10.2020 ein Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe beschlossen.
Das Programm lief bis 30. September 2022.