Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Das Verfahren zur beruflichen Anerkennung ist ein Verfahren zur Bewertung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Mit den ab 2012 eingeführten Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder hat nun nahezu jede Fachkraft – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Aufenthaltsstatus – einen rechtlichen Anspruch auf die Prüfung vorhandener im Ausland erworbener Abschlüsse. Die Berufsanerkennung bietet für Fachkräfte Vorteile: Sie können damit ihre ausländischen Qualifikationen transparent machen, den Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und auch Ungleichbehandlungen vorbeugen.
Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens spielt das Anerkennungsverfahren eine zentrale Rolle, da die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten ist.
Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation.
Übersichtlich und gut informiert mit unserem dem KuBB-Flyer (PDF-Dokument)
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Das Beratungsangebot richtet sich an:
- Unternehmen in Bayern, die eine oder mehrere Fachkräfte beschäftigen möchten und eine Fachberatung zum Berufsanerkennungsverfahren wünschen, vor allem im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz.
Eine Erläuterung des Ablaufs des beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie hier: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
- Anerkennungssuchende in Bayern, die einen ausländischen Abschluss aus dem Gesundheitsbereich vorweisen und in ihrem erlernten Beruf in Bayern arbeiten möchten. Die Beratung zu Berufen aus dem Gesundheitsbereich ist eine Fachberatung.
- Anerkennungssuchende in Bayern, die einen ausländischen Abschluss einer anderen Fachrichtung vorweisen und in ihrem erlernten Beruf in Bayern arbeiten möchten. Die Beratung zu Berufen aller weiteren Fachrichtungen erfolgt im Sinne der Erstberatung.
- Unternehmen in Bayern, die eine oder mehrere Fachkräfte beschäftigen möchten und eine Fachberatung zum Berufsanerkennungsverfahren wünschen, vor allem im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz.
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Für Unternehmen in Bayern
- Beratung zu Ablauf, Dauer und Kosten des Anerkennungsverfahrens
- Benennung des möglichen deutschen Referenzberufes
- Erläuterung der für die Berufsanerkennung notwendigen Unterlagen und sprachlichen Anforderungen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Verweis an die zuständige Anerkennungsstelle
- Identifizieren von Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der Berufsanerkennung
- Erstellen von individuellen Qualifizierungsplänen bei teilweiser Gleichwertigkeit
- Verweis an qualifizierende Stelle(n)
Für Anerkennungssuchende in Bayern – Schwerpunkt Berufe aus dem Gesundheitsbereich
- Beratung zu Ablauf, Dauer und Kosten des Anerkennungsverfahrens
- Benennung des möglichen deutschen Referenzberufes
- Erläuterung der für die Berufsanerkennung notwendigen Unterlagen und sprachlichen Anforderungen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Verweis an die zuständige Anerkennungsstelle
- Identifizieren von Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der Berufsanerkennung
- Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen und zu finanziellen Fördermöglichkeiten
- Verweis an qualifizierende Stelle(n)
Für Anerkennungssuchende in Bayern – alle Fachrichtungen
- Erstinformation zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens
- Verweis an Beratungsstelle
- Verweis an die zuständige Anerkennungsstelle
- Beratung zu Ablauf, Dauer und Kosten des Anerkennungsverfahrens
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Wir beraten Sie zum Anerkennungsprozess und zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anerkennung oder verweisen Sie an die zuständige Stelle.
Die Beratung erfolgt kostenfrei, neutral und unabhängig. Wir beraten Sie per E-Mail oder telefonisch.
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Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:
- Genaue Bezeichnung des Berufs- oder Hochschulabschlusses in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
- Zeugnisse mit Fächerübersicht
- Informationen und Dokumente über Berufserfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
- Falls vorhanden: Nachweise über sonstige Qualifikationen (z.B. berufliche Weiterbildungen oder Umschulungszeugnisse)
- Falls vorhanden: Übersetzungen der Dokumente
- Falls vorhanden: bisherigen Schriftverkehr mit zuständigen Stellen und Ämtern
- Falls vorhanden: Bescheid über Gleichwertigkeitsprüfung durch die anerkennende Stelle
- Falls vorhanden: Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Einwilligungserklärung zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten
- Genaue Bezeichnung des Berufs- oder Hochschulabschlusses in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
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Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)
Regierung von Mittelfranken
Hotline +49 (0)911 2352-212
Montag, Mittwoch, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr
E-Mail: berufsanerkennung@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.berufsanerkennung.bayern.de
Stand: 10.06.2022
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken