Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung

 

Wichtige Hinweise zur "fast lane":
Seit dem 01.07.2023 sind in Bayern das beschleunigte Fachkräfteverfahren und das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zentralisiert. Das bedeutet, in den Berufen
-    Pflegefachfrau/-fachmann
-    Gesundheits- und Krankenpfleger/in
-    Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
-    Altenpfleger/in
ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausschließlich die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, für das Anerkennungsverfahren ausschließlich das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig. In dieser Checkliste finden Sie insb. wichtige Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen.
NICHT von dieser Zentralisierung betroffen sind insb. Auszubildende in den vorgenannten Berufen, Pflegefachhelfer/innen sowie andere Gesundheitsberufe.

 

Herzlich willkommen bei der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung!
 

Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) ist die bayernweit zuständige Kompetenzstelle im Bereich Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Wir sind zusammen mit der Zentralen Stellen für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) bei der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg angesiedelt.

In unserer Funktion beraten und unterstützen wir Arbeitgeber bayernweit individuell, neutral und kostenfrei rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Unsere Dienstleistungen richten sich auch an Personen mit abgeschlossenen ausländischen Berufsabschlüssen in den Gesundheitsberufen, die in Bayern leben oder in Bayern eine neue Heimat finden möchten.

Wir beraten Sie kostenfrei in vielen Sprachen telefonisch, per E-Mail und persönlich vor Ort.

Für eine Beratung benötigen wir von Ihnen vorab folgende Unterlagen, die Sie uns gerne per E-Mail an zukommen lassen können: Fragebogen (für Unternehmen / für Anerkennungssuchende), Diplom, Fächerliste, Lebenslauf.

Schaubild Anerkennungsberatung (Stand: 2023-06)

Das Verfahren zur beruflichen Anerkennung ist ein Verfahren zur Bewertung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Mit den ab 2012 eingeführten Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder hat nun nahezu jede Fachkraft – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Aufenthaltsstatus – einen rechtlichen Anspruch auf die Prüfung vorhandener im Ausland erworbener Abschlüsse. Die Berufsanerkennung bietet für Fachkräfte Vorteile: Sie können damit ihre ausländischen Qualifikationen transparent machen, den Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und auch Ungleichbehandlungen vorbeugen.

Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens spielt das Anerkennungsverfahren eine zentrale Rolle, da die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten ist.

Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die KuBB unterstützt und berät Sie hier sehr gerne.

Übersichtlich und gut informiert mit dem KuBB-Flyer.

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Stand: 01.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken