Entscheidungen der Vergabekammer Nordbayern

Die Vergabekammer Nordbayern überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken hat, sofern der Auftragswert der nachgefragten Bau-, Liefer- oder Dienstleistung den maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet.

Informationen zur Beantragung der Nachprüfung eines EU-weiten Vergabeverfahrens finden Sie unter folgendem Link: Öffentliches Auftragswesen; Beantragung der Nachprüfung eines EU-weiten Vergabeverfahrens

Die Entscheidungen der Vergabekammer Nordbayern finden Sie unter den nachfolgenden Jahresübersichten. Entscheidungen, die darin nicht oder noch nicht enthalten sind, können unter Angabe des Datums und des Aktenzeichens des Beschlusses auch per angefordert werden.

Entscheidungen der Vergabekammer Nordbayern

Stand: 05.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken