Planfeststellung; Erörterungstermine

Im Laufe eines Planfeststellungsverfahrens findet in der Regel ein sogenannter Erörterungstermin statt, in dem die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit den Behördenvertretern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich besprochen werden. Der Erörterungstermin hat u.a. zum Ziel, Lösungen für mit dem Vorhaben verbundene Konflikte zu finden. Dieser Termin wird möglichst frühzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor seiner Durchführung  in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung bevorstehender Erörterungstermine in der Regel auf dieser Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.

Bitte beachten Sie: Nur der Inhalt der bei den Gemeinden veröffentlichten Bekanntmachung ist maßgeblich!