Planfeststellung; Erörterungstermine
Im Laufe eines Planfeststellungsverfahrens findet in der Regel ein sogenannter Erörterungstermin statt, in dem die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit den Behördenvertretern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich besprochen werden. Der Erörterungstermin hat u.a. zum Ziel, Lösungen für mit dem Vorhaben verbundene Konflikte zu finden. Dieser Termin wird möglichst frühzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor seiner Durchführung in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung bevorstehender Erörterungstermine in der Regel auf dieser Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.
Bitte beachten Sie: Nur der Inhalt der bei den Gemeinden veröffentlichten Bekanntmachung ist maßgeblich!
Derzeit liegen folgende Erörterungstermine vor:
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Ansprechpartner
Straßen-, Straßenbahn- und U-Bahnplanfeststellungen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
E-Mail planfeststellung@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1381
Fax +49 (0)981 53-1206
Ansprechpartner
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
E-Mail energieversorgungsleitungen@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1315