
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens (z.B. Straßen- oder Bahnbauvorhaben) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren insbesondere dann bedeutsam, wenn sein Grundeigentum für das Vorhaben beansprucht werden muss, oder das Vorhaben sonstige Betroffenheiten wie etwa Lärm- oder Zufahrtsprobleme auslöst.
-
Ansprechpartner
Straßen-, Straßenbahn- und U-Bahnplanfeststellungen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
E-Mail planfeststellung@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1381
Fax +49 (0)981 53-1206
Ansprechpartner
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
E-Mail energieversorgungsleitungen@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1315