Gewerbeärztlicher Dienst - Dezernat 3


Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz hat zum Ziel, arbeitswissenschaftliche, arbeitspsychologische und ergonomische Erkenntnisse so in die Praxis umzusetzen, dass Beschäftigte vor arbeitsbedingten Erkrankungen geschützt werden und bei körperlichem, geistigem und sozialem Wohlbefinden erfolgreich ihrer Arbeit nachgehen können.

Aufgabe der Gewerbeärztlichen Dienste in Bayern ist es, den medizinischen Arbeitsschutz in den Betrieben zu sichern und zu verbessern. Im Zuge dessen werden vom Gewerbeärztlichen Dienst des Gewerbeaufsichtsamtes Nürnberg, das der Regierung von Mittelfranken angegliedert ist, u.a. als Leistungen erbracht: Die Bearbeitung von Anfragen zu allen Themen des medizinischen Arbeitsschutzes, der Arbeitspsychologie und des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die Überprüfung und Beratung von Betrieben im Rahmen von Projektarbeiten / Schwerpunktaktionen oder aus gegebenen Anlässen (z.B. Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, Mitarbeiterbeschwerden, Hinweise anderer Behörden), die Qualitätssicherung der betriebsärztlichen Betreuung von Betrieben (z.B. durch Betriebsbesuche, Durchführung arbeitsmedizinischer Fortbildungsveranstaltungen, Einzelberatungen), die Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren (medizinische Begutachtung, Überprüfung und Verbesserung individueller Arbeitsplätze, spezielle Beratung zur Prävention) und die Mitwirkung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung verschiedener Arbeitsschutzakteure (z.B. Betriebs- und Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, technische Aufsichtspersonen, Personalvertretungen), die fachliche Unterstützung von Forschungseinrichtungen / wissenschaftlichen Institutionen und die Mitwirkung in Fachgremien.

Im Gewerbeaufsichtsamt unterstützen die Gewerbeärztinnen und -ärzte die technischen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten beratend in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.

Zusammenfassend gehören zu den Aufgaben der Gewerbeärztlichen Dienste in Bayern:

  • die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • der Schutz besonderer Personengruppen (z.B. Schwangere, Jugendliche, Schwerbehinderte)
  • die Mitwirkung im technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • die Mitwirkung im Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • die Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
  • die Durchführung von Schwerpunktaktionen
  • die Mitarbeit in verschiedenen, auch überregionalen Gremien und
  • die Mitwirkung bei der Weiterbildung von Arbeits-, Betriebs- und Sozialmedizinern an der Bayerischen Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

Gewerbeärztlicher Dienst im Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken.

(Die Gewerbeärztlichen Dienste sind fachlich der Abteilung Arbeit, berufliche Bildung und Arbeitsschutz im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstellt.)