Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Dem Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung obliegen die Aufgaben als höhere Landesplanungsbehörde. Als solche stimmt das Sachgebiet raumbedeutsame Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung ab (Raumordnungsverfahren, landesplanerische Beurteilung). Das  Sachgebiet hat auch die Rechtsaufsicht über die regionalen Planungsverbände. Der Abteilung sind ferner die Regionsbeauftragten zugeordnet, deren Hauptaufgabe es ist, für die regionalen Planungsverbände die Regionalpläne auszuarbeiten und bei Bedarf fortzuschreiben.