Raumverträglichkeitsprüfung; Unterlagen im Internet

Die Verfahrensunterlagen sind in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt. Auslegungszeiten und –orte, die geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden bei den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.