Lärmaktionsplanung in Mittelfranken
Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit nachfolgende Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte erstellt.
Um dem zunehmenden Umgebungslärm entgegenzuwirken, sind gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem prozeduralem Verfahren Konzepte in Form von Aktionsplänen zu erstellen, die auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Umgebungslärm abzielen. Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte erstellt:
Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken
Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen
Lärmaktionsplanung am Großflughafen Nürnberg
Weitere Informationen zur Lärmminderungsplanung finden Sie hier:
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Lärmaktionsplanung
Telefon +49 (0)981 53-1784
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail laermaktionsplanung@reg-mfr.bayern.de
Hausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
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Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit zuständigkeitshalber Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte an Bundesautobahnen sowie an Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Mittlerweile ist die Regierung von Mittelfranken nur noch für die Erstellung von Lärmaktionsplänen für besonders betroffene Orte in der Nähe des Großflughafens Nürnberg zuständig. Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln.
Die Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig einzubeziehen. Ihr wird Gelegenheit gegeben, Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen und nach Abstimmung des Lärmaktionsplanes mit den betroffenen Gemeinden werden die in Kraft getretenen Lärmaktionspläne hier veröffentlicht (PDF-Dokumente).
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie
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Bis 2014 (Stufe 1 der Lärmaktionsplanung) erstellte die Regierung von Mittelfranken auch Lärmaktionspläne für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen.
Ab der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans (LAP) für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. 2015 erstellte das EBA hierzu einen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen. In der Stufe 3 der Lärmaktionsplanung (2017/2018) erfasste der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes auch die Haupteisenbahnstrecken des Bundes innerhalb von Ballungsräumen. Die Lärmaktionspläne aus Stufe 2 und Stufe 3 können hier eingesehen werden:
Derzeit läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Dafür fand im März und April 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt, an der insgesamt ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird am 20. November 2023 veröffentlicht werden; ab da läuft die zweite Beteiligungsphase bis einschließlich 2. Januar 2024.
Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren des EBA können unter folgendem Link erfolgen:
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken:
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Die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen (in Mittelfranken Nürnberg, Fürth und Erlangen) gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG übernahm in der Stufe 3 erstmals das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zentral für die zuständigen Regierungen und Kommunen.
Seit dem 01.01.2021 ist die Regierung von Oberfranken für die zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen zuständig.
Derzeit läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die Lärmkarten hierfür im März 2023 veröffentlicht.
Betroffene (Bürger und Gemeinden) haben die Möglichkeit, sich dabei aktiv einzubringen. Für diesen Zweck gibt es zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet: eine frühzeitige Beteiligung (Phase 1) und eine zweite Beteiligung mit paralleler Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans. Die frühzeitige Beteiligung (Phase 1) bei der bayernweiten Lärmaktionsplanung 2023/2024 an Hauptverkehrsstraßen lief im Zeitraum vom 10.08.2023 bis einschließlich 30.09.2023. Mittels zielgerichteter Fragen konnten betroffene Bürger und Gemeinden an der Lärmaktionsplanung mitwirken.Vom 02.05.2024 bis zum 13.06.2024 läuft die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, in der sich die Bürger und Gemeinden zu den Ergebnissen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie zum aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans äußern können. Die Ergebnisse fließen dann in den finalen Lärmaktionsplan ein, der bis Ende Juli 2024 veröffentlicht werden soll.
Der Lärmaktionsplan vom 12.05.2020 für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen aus der 3. Runde kann hier eingesehen werden:
Der Entwurf des Lärmaktionsplans vom April 2024 für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen aus der 4. Runde kann hier eingesehen werden:
Alle weiteren Informationen zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen in Bayern finden Sie hier:
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Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG hat die Regierung von Mittelfranken für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung erstmals gemäß § 47d Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i.V.m. mit § 47b Nr. 5 BlmSchG einen Lärmaktionsplan für alle kartierten Gemeinden in der Nähe des Großflughafens Nürnberg erstellt.
Während bislang darauf verzichtet worden war, da keine Lärmbrennpunkte gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie vorhanden waren, verlangt nunmehr die EU-Kommission eine Lärmaktionsplanung überall dort, wo eine Lärmkartierung erfolgt ist. Daher wurde 2019/2020 ein Lärmaktionsplan für den Großflughafen Nürnberg neu aufgestellt.
Die Lärmkarten hierfür wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellt.
Betroffene Bürger hatten bei der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, und zwar in Form von zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet. Die frühzeitige Beteiligung bei der Lärmaktionsplanung am Großflughafen Nürnberg lief im Zeitraum vom 01.04. bis 30.04.2019. Mittels zielgerichteter Fragen konnten betroffene Bürger an der Lärmaktionsplanung mitwirken (Pressemitteilung hierzu).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet, analysiert und flossen in den Lärmaktionsplan ein. Der Entwurf des Lärmaktionsplans konnte im Zeitraum vom 01.04. bis 17.05.2020 eingesehen werden. In dieser zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürger, Gemeinden und Verbände zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen.
Öffentlich bekannt gegeben wurde diese Beteiligung von der Regierung von Mittelfranken am 24.03.2020 auf der Startseite des Internetauftritts. Am 01.04.2020 erfolgte eine Pressemitteilung. Des Weiteren wurde die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung in den kartierten Gemeinden (Fürth, Nürnberg und Schwaig b. Nürnberg) bekannt gegeben; sowie die Mitglieder der Fluglärmkommission wurden informiert.
Am 14.04.2020 erfolgte seitens der Regierung von Mittelfranken mittels Pressemitteilung ein nochmaliger Aufruf zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung, und am 24.04.2020 wurde mittels Pressemitteilung die Verlängerung der Mitwirkungsfrist (bis zum 17. Mai 2020) verkündet.
Die schriftlichen Eingaben aus der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ebenfalls ausgewertet und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Am 30.09.2020 wurde der Lärmaktionsplan zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg fertiggestellt, im Anschluss wurde das Benehmen der betroffenen Gemeinden Fürth, Nürnberg und Schwaig b. Nürnberg gemäß Art. 4 Satz 3 BayImSchG hergestellt. Der Lärmaktionsplan ist somit rechtskräftig und tritt mit der Veröffentlichung im Mittelfränkischen Amtsblatt am 15.12.2020 in Kraft.
Diese Veröffentlichung wurde am selben Tag mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.
Zum Lärmaktionsplan mit Anlagen gelangen Sie hier:
Das Kartierungsjahr für die 4. Runde ist gemäß Vorgabe der EG-Umgebungslärmrichtlinie das Jahr 2021. Aufgrund der damals vorherrschenden COVID19-Pandemie lagen die Flugbewegungen am Flughafen Nürnberg < 50.000, so dass für den Flughafen Nürnberg keine Kartierung in 2022 vorgeschrieben war. Eine Kartierung wurde dennoch auf freiwilliger Basis durchgeführt, vor allem, weil erstmals in der 4. Runde die EU-weit einheitlichen Bewertungsmethoden CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods in Europe) angewandt und gesundheitliche Auswirkungen untersucht wurden.
Seit Februar 2023 sind die Kartierungsergebnisse der 4. Runde auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt einzusehen:
Außerdem liegt die aktuelle Betroffenenanalyse der Fluglärmkartierung 2022 in Form von nachfolgenden Gemeindeblättern vor:
- Behringersdorfer Forst – Gemeindedatenblatt Fluglärm (PDF-Dokument)
- Erlenstegener Forst – Gemeindedatenblatt Fluglärm (PDF-Dokument)
- Fürth – Gemeindedatenblatt Fluglärm (PDF-Dokument)
- Kraftshofer Forst – Gemeindedatenblatt Fluglärm (PDF-Dokument)
- Nürnberg – Gemeindedatenblatt Fluglärm (PDF-Dokument)
Eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans am Flughafen Nürnberg in 2023/2024 ist nicht erforderlich und auch nicht zielführend, da die Flugzahlen in 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht repräsentativ sind. Derzeit wird an der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan gearbeitet. Diese werden mit der nächsten Fortschreibung beschrieben werden.