Lärmaktionsplanung in Mittelfranken
Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit nachfolgende Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte erstellt.
Um dem zunehmenden Umgebungslärm entgegenzuwirken, sind gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem prozeduralem Verfahren Konzepte in Form von Aktionsplänen zu erstellen, die auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Umgebungslärm abzielen. Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte erstellt:
Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken
Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen
Lärmaktionsplanung am Großflughafen Nürnberg
Weitere Informationen zur Lärmminderungsplanung finden Sie hier:
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Lärmaktionsplanung
Telefon +49 (0)981 53-1784
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail laermaktionsplanung@reg-mfr.bayern.de
Hausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
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Von der Regierung von Mittelfranken wurden in der Vergangenheit zuständigkeitshalber Lärmaktionspläne für besonders betroffene Orte an Bundesautobahnen sowie an Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Mittlerweile ist die Regierung von Mittelfranken nur noch für die Erstellung von Lärmaktionsplänen für besonders betroffene Orte in der Nähe des Großflughafens Nürnberg zuständig. Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln.
Die Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig einzubeziehen. Ihr wird Gelegenheit gegeben, Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen und nach Abstimmung des Lärmaktionsplanes mit den betroffenen Gemeinden werden die in Kraft getretenen Lärmaktionspläne hier veröffentlicht (PDF-Dokumente).
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie
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Bis 2014 (Stufe 1 der Lärmaktionsplanung) erstellte die Regierung von Mittelfranken auch Lärmaktionspläne für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen.
Ab der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans (LAP) für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. 2015 erstellte das EBA hierzu einen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen. In der Stufe 3 der Lärmaktionsplanung (2017/2018) erfasste der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes auch die Haupteisenbahnstrecken des Bundes innerhalb von Ballungsräumen. Die Lärmaktionspläne aus Stufe 2 und Stufe 3 können hier eingesehen werden:
Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes
Die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 4 der Lärmaktionsplanung wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden.
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Die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen (in Mittelfranken Nürnberg, Fürth und Erlangen) gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG übernahm in der Stufe 3 erstmals das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zentral für die zuständigen Regierungen und Kommunen.
Die Lärmkarten hierfür wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Ende Dezember 2018 veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden:
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN
Betroffene (Bürger und Gemeinden) hatten die Möglichkeit, sich dabei aktiv einzubringen. Für diesen Zweck gab es zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet: eine frühzeitige Beteiligung (Phase 1) und eine zweite Beteiligung mit paralleler Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans. Die frühzeitige Beteiligung (Phase 1) bei der bayernweiten Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen lief im Zeitraum vom 28.02. – 28.03.2019. Mittels zielgerichteter Fragen konnten betroffene Bürger und Gemeinden an der Lärmaktionsplanung mitwirken. Vom 11.11. – 23.12.2019 lief die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit paralleler Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans. Auch hier hatten betroffene Bürger und Gemeinden die Möglichkeit, sich bei der Lärmaktionsplanung aktiv einzubringen, indem sie zielgerichtete Fragen online beantworteten.
Der Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen kann hier eingesehen werden:
Alle weiteren Informationen zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen in Bayern finden Sie hier:
Internetseite „Umgebungslärm Bayern“ der ROFr
Seit dem 01.01.2021 ist die Regierung von Oberfranken für die zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen zuständig.
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Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG hat die Regierung von Mittelfranken für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung erstmals gemäß § 47d Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i.V.m. mit § 47b Nr. 5 BlmSchG einen Lärmaktionsplan für alle kartierten Gemeinden in der Nähe des Großflughafens Nürnberg erstellt.
Während bislang darauf verzichtet worden war, da keine Lärmbrennpunkte gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie vorhanden waren, verlangt nunmehr die EU-Kommission eine Lärmaktionsplanung überall dort, wo eine Lärmkartierung erfolgt ist. Daher wurde 2019/2020 ein Lärmaktionsplan für den Großflughafen Nürnberg neu aufgestellt.
Die Lärmkarten hierfür wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellt und können unter folgenden Links eingesehen werden:
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN
Betroffene Bürger hatten bei der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, und zwar in Form von zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet. Die frühzeitige Beteiligung bei der Lärmaktionsplanung am Großflughafen Nürnberg lief im Zeitraum vom 01.04. bis 30.04.2019. Mittels zielgerichteter Fragen konnten betroffene Bürger an der Lärmaktionsplanung mitwirken (Pressemitteilung hierzu).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet, analysiert und flossen in den Lärmaktionsplan ein. Der Entwurf des Lärmaktionsplans konnte im Zeitraum vom 01.04. bis 17.05.2020 eingesehen werden. In dieser zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürger, Gemeinden und Verbände zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen.
Öffentlich bekannt gegeben wurde diese Beteiligung von der Regierung von Mittelfranken am 24.03.2020 auf der Startseite des Internetauftritts. Am 01.04.2020 erfolgte eine Pressemitteilung. Des Weiteren wurde die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung in den kartierten Gemeinden (Fürth, Nürnberg und Schwaig b. Nürnberg) bekannt gegeben; sowie die Mitglieder der Fluglärmkommission wurden informiert.
Am 14.04.2020 erfolgte seitens der Regierung von Mittelfranken mittels Pressemitteilung ein nochmaliger Aufruf zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung, und am 24.04.2020 wurde mittels Pressemitteilung die Verlängerung der Mitwirkungsfrist (bis zum 17. Mai 2020) verkündet.
Die schriftlichen Eingaben aus der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ebenfalls ausgewertet und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Am 30.09.2020 wurde der Lärmaktionsplan zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg fertiggestellt, im Anschluss wurde das Benehmen der betroffenen Gemeinden Fürth, Nürnberg und Schwaig b. Nürnberg gemäß Art. 4 Satz 3 BayImSchG hergestellt. Der Lärmaktionsplan ist somit rechtskräftig und tritt mit der Veröffentlichung im Mittelfränkischen Amtsblatt am 15.12.2020 in Kraft.
Diese Veröffentlichung wurde am selben Tag mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.
Zum Lärmaktionsplan mit Anlagen gelangen Sie hier: Lärmaktionsplanung am Großflughafen Nürnberg 2020
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur zentralen Lärmaktionsplanung in Bayern: