Fristverlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg

Mitwirkung bis 17.05.2020 möglich

24.04.2020-023

Die Regierung von Mittelfranken erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan für alle kartierten Orte in der Nähe des Verkehrsflughafens Nürnberg. Mit der Lärmaktionsplanung wird eine Richtlinie der EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt.

In einem zweistufigen Verfahren wird die Öffentlichkeit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 1. April bis zum 30. April 2019 in Form von einem Online-Fragebogen mit zielgerichteten Fragen zur Bestandsaufnahme statt. Die Rückmeldungen hierzu wurden ausgewertet, analysiert und flossen in die Lärmaktionsplanung mit ein. Die Ergebnisse und der Entwurf des Lärmaktionsplans können nun in einer zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen und bewertet werden. Ursprünglich war die Mitwirkungsfrist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. April 2020 befristet.
Aufgrund der aktuellen Situation hat sich die Regierung von Mittelfranken dazu entschlossen, den Mit-wirkungszeitraum um zwei Wochen zu verlängern.

Nun kann der Entwurf des Lärmaktionsplans bis zum 17. Mai 2020 auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de eingesehen werden. Stellungnahmen und Bewertungen dazu können schriftlich an die Regierung von Mittelfranken gerichtet werden und fließen abermals in den Lärmaktionsplan mit ein.

Weitere Details und Informationen zur jetzt veröffentlichten Bekanntmachung unter http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt8/lap/abt84010lap.htm.