Lärmaktionsplan zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg rechtskräftig

Regierung von Mittelfranken erstellte Lärmaktionsplan für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung

15.12.2020-065

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept eingeführt, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Konzept basiert auf der Anwendung standardisierter Methoden für die Kartierung von Lärm, der Übermittlung von Informationen über Umgebungslärm sowie der Erstellung von Aktionsplänen.

Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellte die Regierung von Mittelfranken für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung für alle kartierten Orte in der Nähe des Verkehrsflughafens Nürnberg einen Lärmaktionsplan.

Den Entwurf des Lärmaktionsplans konnten Bürger, Verbände und Gemeinden bereits in der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1. April bis 17. Mai 2020 einsehen und sich unter anderem zum Inhalt des Entwurfs äußern. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in den Endbericht eingearbeitet.

Mit der Herstellung des Benehmens der betroffenen Gemeinden Fürth, Nürnberg und Schwaig bei Nürnberg gemäß Art. 4 Satz 3 BayImSchG ist der Lärmaktionsplan zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg somit rechtskräftig.

Veröffentlicht ist dieser auf der Internetseite https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40033/40113/eigene_leistung/el_00186/index.html.

Diese Bekanntmachung tritt am 15. Dezember 2020 mit der Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt in Kraft.