Lärmaktionsplanung zum Schutz vor Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg - Bürger können einen Monat lang mitwirken

Die Regierung von Mittelfranken erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan für alle kartierten Orte in der Nähe des Verkehrsflughafens Nürnberg.

01.04.2019-014

Die Regierung von Mittelfranken erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan für alle kartierten Orte in der Nähe des Verkehrsflughafens Nürnberg. Mit der Lärmaktionsplanung wird eine Richtlinie der EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betonte in München im Zusammenhang mit der ebenfalls laufenden bayernweiten Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen: "Der Schutz vor Lärm ist ein hohes Gut und sichert unsere Lebensqualität. Wir haben eine umfassende Lärmaktionsplanung für den Freistaat in Angriff genommen. Dabei beteiligen wir zur Optimierung des Lärmschutzes die Öffentlichkeit. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau zu erreichen. Jeder kann aktiv dazu beitragen, die Informationen vor Ort genauer zu erfassen."

Alle Bürger, die sich von Lärm durch den Verkehrsflughafen Nürnberg betroffen fühlen, haben die Möglichkeit sich aktiv einzubringen. In einem zweistufigen Verfahren wird die Öffentlichkeit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligt: Vom 1. April bis zum 30. April 2019 findet die frühzeitige Beteiligung statt. Hierfür ist auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de ein Online-Fragebogen eingestellt mit zielgerichteten Fragen zur Bestandsaufnahme. Die Antworten werden anschließend ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse und der Entwurf des Lärmaktionsplans können in einer zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen und bewertet werden. Diese Rückmeldungen fließen in die Lärmaktionsplanung mit ein. 

Weitere Details und Informationen können der Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken unter http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt8/lap/abt84010lap.htm entnommen werden.