Lärmaktionsplanung (bis 2014)
Von der Regierung von Mittelfranken wurden bisher Lärmaktionspläne für 28 Gemeinden an Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie innerhalb des Ballungsraumes Nürnberg für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr erarbeitet. Ziel dieser Lärmaktionsplanung war es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln.
Die Öffentlichkeit war bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig einzubeziehen. Ihr wurde Gelegenheit gegeben Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen.
Nach Abschluß der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen und nach Abstimmung des Lärmaktionsplanes mit den betroffenen Gemeinden und dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wurden die in Kraft getretenen Lärmaktionspläne hier veröffentlicht (PDF-Dokumente).
Lärmaktionspläne für Orte an Bundesautobahnen sowie für den Großflughafen Nürnberg waren bisher noch nicht zu erstellen bzw. wurden zurückgestellt.
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie.
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Lärmaktionspläne an Haupteisenbahnstrecken innerhalb des Ballungsraumes Nürnberg
Lärmaktionsplanung in Kraft
Lärmaktionsplan Lauf a. d. Pegnitz
Lärmaktionsplan Oberdachstetten
Lärmaktionsplan Schwaig b. Nürnberg
Lärmaktionsplanung abgeschlossen - Einvernehmen der Gemeinde wurde jedoch verweigert
Lärmaktionsplan Gallmersgarten
Lärmaktionsplanung - weitere Planung wurde ausgesetzt
Lärmaktionsplan Ansbach - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Baiersdorf - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Bubenreuth - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Feucht - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Neustadt a. d. Aisch - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Rednitzhembach - (Entwurf)
Lärmaktionsplan Roth - (Entwurf)
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Lärmaktionsplanung an Bundesautobahnen innerhalb und außerhalb von BallungsräumenStufen 1 und 2 durch die Regierung von Mittelfranken
Lärmaktionspläne in Kraft
Lärmaktionsplan Schwaig b. Nbg.
Lärmaktionsplanung abgeschlossen – Einvernehmen der Gemeinde wurde jedoch verweigert
Lärmaktionsplanung – weitere Planung wurde ausgesetzt
Lärmaktionsplan Schwabach
Lärmaktionsplan Bubenreuth
Lärmaktionsplan Hessdorf
Lärmaktionsplan Höchstadt a. d. Aisch
Stufe 3 zentral durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Ab Stufe 3 durch die Regierung von Mittelfranken
Stand: 27.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken