Bundeseigene Eisenbahnen; Anhörungsverfahren
Für nach dem 06.12.2020 gestellte Antrage für Planfeststellungsverfahren der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht nur Planfeststellungsbehörde sondern auch Anhörungsbehörde.
Für bis zum 06.12.2020 gestellte Anträge für Planfeststellungsverfahren der Schienenwege des Bundes ist die Regierung von Mittelfranken zuständige Anhörungsbehörde für im Regierungsbezirk Mittelfranken beantragte Eisenbahnvorhaben des Bundes.
Für nach dem 06.12.2020 gestellte Antrage für Planfeststellungsverfahren der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht nur Planfeststellungsbehörde sondern auch Anhörungsbehörde.
Für bis zum 06.12.2020 gestellte Anträge für Planfeststellungsverfahren der Schienenwege des Bundes ist die Regierung von Mittelfranken zuständige Anhörungsbehörde für im Regierungsbezirk Mittelfranken beantragte Eisenbahnvorhaben des Bundes.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht
Ansprechpartner
Straßen-, Straßenbahn- und U-Bahnplanfeststellungen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
Telefon: +49 (0)981 53-1381
Fax: +49 (0)981 53-1206
E-Mail: planfeststellung@reg-mfr.bayern.de