Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG; veröffentlichte Bekanntmachungen im Internet
Die Regierung von Mittelfranken ist als Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen für die Entscheidung über die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken gemäß § 23 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) zuständig.
Neben der Aufforderung zur Stellungnahme im Freistellungsverfahren durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist der Inhalt dieser Bekanntmachung zusätzlich im Internet der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu veröffentlichen, § 23 Abs. 4 Nr. 2 AEG.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, BaurechtFreistellung von Grundstücken
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