Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG; veröffentlichte Bekanntmachungen im Internet

Die Regierung von Mittelfranken ist als Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zuständig.