Planfeststellung; Unterlagen im Internet

Die Planfeststellungsunterlagen sind in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt.

Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken - in der Regel spätestens mit dem Beginn der Auslegungsfrist - hier zugänglich gemacht und bleiben bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens verfügbar.

Für Vorhaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz gilt abweichend hiervon, dass die Unterlagen in digitaler Form auf den Internetseiten der Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben auswirkt, zur allgemeinen Einsicht zugänglich gemacht werden. Zudem werden die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht. Einer oder einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Planunterlagen zur Verfügung gestellt (in der Regel in Form der Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die Planunterlagen gespeichert sind), wenn er oder sie dies während der Dauer der Auslegung verlangt. Ein entsprechendes Verlangen ist an eine der genannten Gemeinden oder an die Regierung von Mittelfranken zu richten.