Planfeststellung; Unterlagen im Internet
Die Planfeststellungsunterlagen sind in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken - in der Regel spätestens mit dem Beginn der Auslegungsfrist - hier zugänglich gemacht und bleiben bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens verfügbar.
Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens (z.B. Straßen- oder Bahnbauvorhaben) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren insbesondere dann bedeutsam, wenn sein Grundeigentum für das Vorhaben beansprucht werden muss, oder das Vorhaben sonstige Betroffenheiten wie etwa Lärm- oder Zufahrtsprobleme auslöst.
Planfeststellungsunterlagen im Internet
Die Planfeststellungsunterlagen sind in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt. Auslegungszeiten und -orte, die geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden bei den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken - in der Regel spätestens mit dem Beginn der Auslegungsfrist - hier zugänglich gemacht und bleiben bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens verfügbar.
Planfeststellungsunterlagen im Internet
Planfeststellungsbeschlüsse im Internet
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird dem Antragsteller und u.a. denjenigen Einwendungsführern zugestellt, über deren Einwendungen entschieden worden ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und die Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.
Planfeststellungsbeschlüsse im Internet
Erörterungstermine
Im Laufe eines Planfeststellungsverfahrens findet in der Regel ein sogenannter Erörterungstermin statt, in dem die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit den Behördenvertretern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich besprochen werden. Der Erörterungstermin hat u.a. zum Ziel, Lösungen für mit dem Vorhaben verbundene Konflikte zu finden. Dieser Termin wird möglichst frühzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor seiner Durchführung in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung bevorstehender Erörterungstermine in der Regel auf dieser Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht.
Bitte beachten Sie: Nur der Inhalt der bei den Gemeinden veröffentlichten Bekanntmachung ist maßgeblich!
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht
Ansprechpartner
Straßen-, Straßenbahn- und U-Bahnplanfeststellungen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
E-Mail planfeststellung@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1381
Fax +49 (0)981 53-1206
Ansprechpartner
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
E-Mail energieversorgungsleitungen@reg-mfr.bayern.de
Telefon +49 (0)981 53-1315
Planfeststellungsbeschlüsse im Internet
Planfeststellungsunterlagen im Internet
Bundes- und Staatsstraßen; Planung, Bau und Verwaltung
Eisenbahn des Bundes; Durchführung von Anhörungsverfahren für Baumaßnahmen
Hochspannungs- und Gasversorgungsleitungen; Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
Straßenbau; Durchführung von Planfeststellungsverfahren
Straßenbau und Straßenunterhaltung; Klärung von Rechtsfragen