Planfeststellung; Unterlagen im Internet

Die Planfeststellungsunterlagen sind in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken - in der Regel spätestens mit dem Beginn der Auslegungsfrist - hier zugänglich gemacht und bleiben bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens verfügbar.