Apostille und Legalisation; Beantragung der Erteilung für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen
Wir bitten Sie daher, Ihre Anträge für die Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen schriftlich unter Benutzung des Antragsformulars einzureichen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
Beschreibung
Die Regierungen beglaubigen durch Erteilen einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 oder im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sind. Vielfach geht es um Urkunden der Standesämter, Meldebescheinigungen, Schul- oder Hochschulzeugnisse usw..
Bei Dokumenten aus dem Justizbereich wie Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig (siehe "Verwandte Themen").
Wer eine Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren benötigt, kann sich formlos mit einem kurzen Brief an die zuständige Regierung wenden und dabei sein Anliegen (Apostille oder Beglaubigung? Für welchen ausländischen Staat?) schildern. Der Antrag kann auch über das Formular unter „Formulare“ gestellt werden. Die betroffenen Dokumente sind im Original vorzulegen. Zuständig ist jeweils die Regierung, in deren Bezirk die Urkunde von einer Kommune oder Landesbehörde ausgestellte wurde.
Im Regelfall dauert die Erledigung über den Postweg nur wenige Tage. In Eilfällen kann die Sache - nach telefonischer Terminvereinbarung - auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erledigt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Apostille/BeglaubigungsstelleAnsprechpartner
Apostille
Zimmer 05
Telefon +49 (0)981 53-1400
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail apostille@reg-mfr.bayern.deSprechzeiten
MO 08:30 - 11:30 Uhr DI 08:30 - 11:30 Uhr MI 08:30 - 11:30 Uhr DO 08:30 - 11:30 Uhr FR 08:30 - 11:30 Uhr Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Besondere Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Wir bitten Sie, wegen der Komplexität des Beglaubigungswesens auf Anfragen per E-Mail unbedingt zu verzichten! Sie können auch persönlich bei uns vorbeikommen.
Die Beglaubigungsstelle hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag nur von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Erforderliche Unterlagen
- Urkunde(n) von Landesbehörden oder Kommunen im Original
(siehe dazu auch Hinweis unter "Beschreibung")
Kosten
Die Erteilung der Apostille und die Beglaubigung im Rahmen des Legalisationsverfahrens sind gebührenpflichtige Amtshandlungen, für die eine Rahmengebühr vorgesehen ist.
Für jede Urkunde ist mit einer Gebühr von etwa 20,00 Euro zu rechnen. Näheres erfahren Sie bei den zuständigen Regierungen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Eine Beglaubigung/Apostille kostet 20,00 €. Sofern Sie persönlich vorsprechen, ist dieser Betrag bar zu entrichten. Wenn Sie Ihre Unterlagen mit der Post senden, bekommen Sie eine Kostenrechnung zugesandt.