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Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplanung für Orte an Haupteisenbahnstrecken

Die Regierung von Mittelfranken erstellt derzeit für den Ballungsraum Nürnberg sowie für 28 weitere Orte an Haupteisenbahnstrecken Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz. Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln.

Die Öffentlichkeit soll bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig eingebunden werden und Gelegenheit erhalten, Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen. Zu diesem Zweck wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Nach Abschluß der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen und nach Abstimmung des Lärmaktionsplanes mit den betroffenen Gemeinden und dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie werden die in Kraft getretenen Lärmaktionspläne hier veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie.

Lärmaktionsplanung in Kraft

Lärmaktionsplanung abgeschlossen

(Einvernehmen der Gemeinde wurde nicht erteilt).

Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen:

(Einvernehmen der Gemeinde liegt noch nicht vor).

Öffentliche Auslegung: 

Derzeit liegen keine Lärmaktionspläne aus.

Öffentlichkeitsbeteiligung in Vorbereitung:

Lärmaktionsplan Ansbach

Lärmaktionsplan Nürnberg

Lärmaktionsplanung vorübergehend ausgesetzt:

(Lärmaktionsplanung wird nach Vorlage einer neuen Kartierung fortgeführt- voraussichtlich 2014)

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Zuletzt geändert am 28.12.2012.

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