Lärmaktionsplanung für Orte an Haupteisenbahnstrecken
Die Regierung von Mittelfranken erstellt derzeit für den Ballungsraum Nürnberg sowie für 28 weitere Orte an Haupteisenbahnstrecken Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz. Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln.
Die Öffentlichkeit soll bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig eingebunden werden und Gelegenheit erhalten, Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen. Zu diesem Zweck wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Nach Abschluß der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen und nach Abstimmung des Lärmaktionsplanes mit den betroffenen Gemeinden und dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie werden die in Kraft getretenen Lärmaktionspläne hier veröffentlicht.
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie.
(Einvernehmen der Gemeinde wurde nicht erteilt).
(Einvernehmen der Gemeinde liegt noch nicht vor).
Derzeit liegen keine Lärmaktionspläne aus.
Lärmaktionsplan Ansbach
Lärmaktionsplan Nürnberg
(Lärmaktionsplanung wird nach Vorlage einer neuen Kartierung fortgeführt- voraussichtlich 2014)
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