Lärmaktionsplanung für Orte an Haupteisenbahnstrecken
Die Regierung von Mittelfranken erstellt derzeit für 21 Orte an Haupteisenbahnstrecken Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und Lärmauswirkungen zu regeln. Die Öffentlichkeit soll bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne frühzeitig eingebunden werden und Gelegenheit erhalten, Anregungen in die Lärmaktionsplanung mit einzubringen.
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und weitergehende Links finden Sie auf unserer Seite EG-Umgebungslärmrichtlinie. Nach Abschluss des Verfahrens werden dort auch die einzelnen Lärmaktionspläne veröffentlicht.
Derzeit liegen keine Lärmaktionspläne aus.
Lärmaktionsplan Ansbach
Lärmaktionsplan Nürnberg
Lärmaktionsplan Baiersdorf - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Bubenreuth - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Feucht - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Neustadt a. d. Aisch - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Rednitzhembach - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Roth - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Schwarzenbruck - (Entwurf) - nachrichtlich
Lärmaktionsplan Veitsbronn - (Entwurf) - nachrichtlich
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