EG-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) - Zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen
Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG führt das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die 3. Runde der Lärmminderungsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b BlmSchG außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern durch.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur zentralen Lärmaktionsplanung findet vom 28.02. - 28.03.2019 auf folgender Internetseite statt: http://www.umgebungslaerm.bayern.de/
Die offizielle Bekanntmachung im Amtsblatt ist hier veröffentlicht.
Die Lärmkarten wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Ende Dezember 2018 veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden.
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