Rechtsreferendare; Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) sowie 7 (Steuerrecht) und sind insoweit personalverwaltende Stellen.
Beschreibung
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Verwirklichung des Rechts einzuführen. Am Ende der Ausbildung sollen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Lage sein, in der Rechtspraxis, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der viermonatigen Ausbildung bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk sowie während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" oder "Steuerrecht" und nach Beendigung der Ausbildung bis zu ihrem Ausscheiden.
Alternativ kann die viermonatige Ausbildung bei der Öffentlichen Verwaltung auch für die Dauer von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht absolviert werden. Eine Ausbildung unmittelbar im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist nur während des Pflichtwahlpraktikums möglich.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks, soweit nicht die jeweilige Regierung zuständig ist. Die zuständige Regierung leitet den Vorbereitungsdienst insbesondere während der Verwaltungsstation sowie ggf. während des Pflichtwahlpraktikums oder des Speyer-Semesters. Ihr obliegt als personalverwaltende Stelle auch die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu den oben genannten Stellen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Z2.2 - Ausbildung der Rechtsreferendare, ProzessvertretungAnsprechpartner
Ausbildung der Rechtsreferendare
Fax +49 (0)911 2352-100Frau Dr. Katrin Leuzinger
Telefon: 0911 2352-147
katrin.leuzinger@reg-mfr.bayern.deHerr Dr. Tobias Michel
Telefon: 0911 2352-148
tobias.michel@reg-mfr.bayern.deFrau Renate Lochmüller
Telefon: 0911 2352-141
renate.lochmueller@reg-mfr.bayern.deFrau Catrin Dobrecht
Telefon: 0911 2352-140
catrin.dobrecht@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergPostanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergTelefon +49 (0)911 2352-0Fax +49 (0)911 2352-100
Formulare
- Abrechnung der Nebenvergütungen der zusätzlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare befassten Beamtinnen/Beamten und Richterinnen/Richter
- Abrechnung der Nebenvergütungen der zusätzlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare befassten Gastdozentinnen und Gastdozenten
- Änderungsmitteilungen - Änderung meiner persönlichen Verhältnisse
- Antrag auf Erholungsurlaub und Dienstbefreiung
- Anmeldevordruck für die Zuweisung an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Stand: 30.06.2020
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken