Raumordnungsverfahren für ICE-Instandhaltungswerk eingeleitet

Betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 30. Juni 2022 gegenüber der Regierung von Mittelfranken Stellung nehmen

04.05.2022-028

Die Regierung von Mittelfranken hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Neubau eines ICE-Instandhaltungswerkes eingeleitet.

In einer Voruntersuchung hat die DB Fernverkehr AG (Vorhabenträgerin) in Zusammenarbeit mit mehreren Fachplanungsbüros einen voraussichtlichen Flächenbedarf von ca. 35 - 45 Hektar ermittelt, Standortkriterien definiert und in eigener Verantwortung einen Standortsuchprozess durchgeführt. Aus über 70 untersuchten Standorten sind drei mögliche Alternativstandorte übriggeblieben, die nun im Raumordnungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit geprüft werden sollen:

  • Standort „B – Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach“,
  • Standort „F – Ehemaliges Munitionslager Feucht“ und
  • Standort „G – Südlich ehemaliges Munitionslager Feucht“.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Verkehr, Natur und Landschaft, Wirtschaft mit Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Klimaschutz, Siedlungsentwicklung oder Wasserwirtschaft auswirkt, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit anderen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Prüfungsmaßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie die überörtlichen Belange, die sich auch aus den Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten ergeben. Kein Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind private Belange und die Frage, ob ein Bedarf für das Vorhaben besteht.  

Die Städte Nürnberg und Roth sowie die Märkte Allersberg, Feucht, Pyrbaum und Wendelstein, werden die Projektunterlagen als beteiligte Gemeinden für einen angemessenen Zeitraum öffentlich auslegen. Die Termine werden jeweils ortsüblich bekanntgegeben. Die Verfahrensunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter www.reg-mfr.de/ice-werk eingesehen werden. Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 30. Juni 2022 gegenüber der Regierung von Mittelfranken unter
Stellung nehmen.

Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und beendet das Raumordnungsverfahren mit der sogenannten „landesplanerischen Beurteilung“. Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in nachfolgende Verwaltungsakte wie beispielsweise Planfeststellungsverfahren oder Baugenehmigungen ein.

Anlage: 1 Übersichtskarte zu den Untersuchungsstandorten