Regierung von Mittelfranken gibt grünes Licht für den Ausbau der A 6

Abschnitt von der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bis östlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen/Crailsheim

16.09.2020-048

Die Regierung von Mittelfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der A 6 Heilbronn - Nürnberg im Abschnitt Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bis östlich Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim erlassen.

Der Ausbauabschnitt ist etwa 9,2 km lang und beginnt unmittelbar an der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern. Er endet 900 m östlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen/Crailsheim, westlich der Unterführung der Kreisstraße AN 5 unterhalb der A 6. Innerhalb des Ausbauabschnittes liegen das Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim, die Anschlussstelle Schnelldorf sowie die unbewirtschaftete Rastanlage Rothensteig. Diese Anlagen werden im Rahmen des Vorhabens baulich an den zukünftigen 6-streifigen Querschnitt der Autobahn angepasst. Betroffen sind die Rampen der Anschlussstelle und der Rastanlage sowie die südlichen Rampen und die Verteilerfahrbahn an der Richtungsfahrbahn Nürnberg des Autobahnkreuzes Feuchtwangen/Crailsheim. Dazu sind auch abschnittsweise Anpassungsarbeiten an der A 7 im Bereich des Autobahnkreuzes vorgesehen, unter anderem werden die Verteilerfahrbahnen an der A 7 im Umfeld der Überführung der A 7 über die A 6 umgestaltet. Mehrere die A 6 kreuzende sowie streckenweise parallel zu ihr verlaufende Wege und Bachläufe werden angepasst und abschnittsweise verlegt. Entlang der A 6 sind mehrere neue Absetz- und Regenrückhaltebecken sowie die Vergrößerung schon bestehender Beckenanlagen geplant.

Zum Schutz der Bewohner der in der Umgebung der A 6 liegenden Ortschaften werden Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle, auf welche teilweise auch noch Lärmschutzwände aufgesetzt werden, mit einer Gesamthöhe zwischen vier Metern und neun Metern errichtet. Die Lärmschutzanlagen sind allesamt südlich der A 6 geplant und beginnen etwa auf Höhe von Grimmschwinden. Sie erstrecken sich von dort nahezu durchgängig bis zur Kreuzung der A 6 mit der Kreisstraße AN 4.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden ab 17.09.2020 für zwei Wochen bei der Gemeinde Schnelldorf sowie der Stadt Feuchtwangen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Daneben können die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums auch im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Aufgaben“ > „Planung und Bau“ > „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“ > „Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.