Raumordnungsverfahren zur Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach abgeschlossen



27.01.2020-004

Die Regierung von Mittelfranken hat am 24.01.2020 das Raumordnungsverfahren für die geplante Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach abgeschlossen.

Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, zu dem sich die drei Städte zusammengeschlossen haben, will einen schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr vom Norden Nürnbergs über Erlangen nach Herzogenaurach realisieren. Die Vorzugstrasse des Zweckverbands hat eine Länge von rund 25 Kilometern. Für Teilabschnitte bei Tennenlohe, im Bereich der Friedrich-Bauer-Straße in Erlangen, in der Erlanger Innenstadt, bei der Regnitzquerung und in Herzogenaurach wurden Alternativen geprüft.

Das Raumordnungsverfahren wurde im Juli 2019 eingeleitet. Insgesamt wurden 82 Behörden, Institutionen und Kommunen zur Stellungnahme aufgerufen. Aus der Öffentlichkeit gingen etwa 200 Äußerungen ein. Nach Auswertung sämtlicher Einwendungen und Hinweise der verschiedenen Fachstellen und der Äußerungen aus der Öffentlichkeit kommt die Regierung von Mittelfranken zu dem Ergebnis, dass die Stadt-Umland-Bahn raumverträglich ist. Dabei zeigte sich, dass die vom Zweckverband gewählte Vorzugsvariante lediglich in einem Abschnitt beim Hutgraben in Tennenlohe aus raumordnerischer Sicht nicht realisierbar ist. Die Zustimmung wurde außerdem an eine Reihe von Maßgaben zu Belangen des Verkehrs, des Freiraumschutzes und der Land- und Forstwirtschaft geknüpft. Beispielsweise sind im folgenden Planfeststellungsverfahren noch Nachweise über die ausreichende Leistungsfähigkeit von Verkehrsknotenpunkten zu erbringen und Detailuntersuchungen zum Artenschutz erforderlich. Weitere Maßgaben betreffen u.a. die Ausführung der Brücke für die neue Regnitzquerung und deren Sperrung für den motorisierten Individualverkehr, die Rücksichtnahme auf die Wasserwirtschaft im Regnitzgrund, die Minimierung von Baumfällungen insbesondere von Bäumen mit Lebensraumfunktion zum Beispiel in der Brucker Lache und in der Allee der Nürnberger Straße sowie die Koordinierung mit dem Radverkehr, vor allem in Bezug auf den ebenfalls geplanten Radschnellweg Nürnberg-Erlangen. Die Maßgaben können den Zweckverband noch zur Wahl einer Alternative oder zur Anpassung der Planung veranlassen.

Die landesplanerische Beurteilung steht ab dem 27.01.2020 auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/57460/eigene_leistung/el_00032/index.html
Die Verfahrensunterlagen mit Karten zum Trassenverlauf sind dort bereits verfügbar.

Allgemeine Informationen zum Raumordnungsverfahren:
Die Regierung von Mittelfranken prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffene Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Nach Abwägung der einzelnen Belange schließt die Regierung das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab.
Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit des Vorhabens zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in nachfolgende Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen etc.) ein.

 

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