Regierung von Mittelfranken genehmigt Bau der Ortsumgehung Dinkelsbühl

Die Regierung von Mittelfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Dinkelsbühl im Zuge der B 25 erlassen.

18.03.2019-009

Die Regierung von Mittelfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Dinkelsbühl im Zuge der B 25 erlassen.

Die geplante Ortsumgehungstrasse beginnt nördlich von Dinkelsbühl auf Höhe der Einmündung der aus westlicher Richtung von Crailsheim ankommenden Staatsstraße 2218 in die B 25 und wird mit Hilfe eines Kreisverkehrs an die bestehende Bundesstraßentrasse angebunden. Die Ortsumgehung verläuft zuerst in östliche Richtung und kreuzt die Gemeindeverbindungsstraße Dinkelsbühl - Dürrwangen, bevor sie auf Höhe des Regenrückhaltebeckens „Kobeltsmühle“ („Aralsee“) in südöstliche Richtung abschwenkt und im Bereich der „Wilhelmshöhe“ die Staatsstraße 2220 aus Bechhofen kreuzt. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse der Ortsumgehung am Rand des „Mutschachwaldes“ und kreuzt die Rudolf-Schmidt-Straße. Nach dem Passieren einer am Waldrand gelegenen Kleingartensiedlung schwenkt die Ortsumgehung in Richtung Süden ab, kreuzt die Heininger Straße und trifft im weiteren Verlauf auf die nach Wassertrüdingen führende Staatsstraße 2218. Ab dem Zusammentreffen mit der Staatsstraße verläuft die Ortsumgehung auf deren bisheriger Trasse in südwestlicher Richtung, bis sie schließlich auf den schon vorhandenen Kreisverkehr südlich von Dinkelsbühl im Zuge der B 25 trifft und dort endet. Die Ortsumgehung erhält durchgängig einen zweistreifigen Fahrbahnquerschnitt mit einer acht Meter breiten Fahrbahn.

Die Staatsstraße 2220 wird nordöstlich von Dinkelsbühl über die Ortsumgehung überführt und mit einer Verbindungsrampe an diese angebunden. Südöstlich von Dinkelsbühl werden die Staatsstraße 2218 sowie die derzeit in die Staatsstraße einmündende Wassertrüdinger Straße mit einem Kreisverkehr mit der Ortsumgehung verknüpft. Der nördlich der Ortsumgehung liegende Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Dinkelsbühl - Dürrwangen wird über eine Einmündung an die Ortsumgehungstrasse angebunden, der südlich davon liegende Abschnitt der Straße erhält keine Verbindung mit der Ortsumgehung. Die Rudolf-Schmidt-Straße wird im Kreuzungsbereich mit der Ortsumgehung unter dieser hindurchgeführt, ebenso die Heininger Straße.

Innerhalb von Dinkelsbühl weist die B 25 derzeit eine Verkehrsbelastung in der Größenordnung von etwa 11.500 bis ca. 12.500 Kraftfahrzeugen/24 Stunden auf. Etwa 1.300 Kraftfahrzeuge/24 Stunden davon sind dem Schwerverkehr zuzurechnen. Die B 25 überquert innerhalb der Ortsdurchfahrt von Dinkelsbühl zweimal die Bahnlinie Nördlingen – Dombühl. Im Zuge der Ortsdurchfahrt befinden sich darüber hinaus drei durch Lichtsignalanlagen geregelte Kreuzungen. Zu den verkehrlichen Spitzenzeiten während des werktäglichen Berufsverkehrs entstehen durch die mit diesen Lichtsignalanlagen zwangsläufig verbundenen Wartezeiten auf der B 25 regelmäßig längere Rückstaus in beide Fahrtrichtungen. Eine sehr schleppende, kolonnenartige Verkehrsabwicklung während dieser Zeiten ist die Folge. Die starke Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt führt zu einer starken Belastung der in ihrem Umfeld ansässigen Anwohner mit Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschadstoffen.

Der Bau der Ortsumgehung Dinkelsbühl zielt im Wesentlichen darauf ab, den Durchgangsverkehr auf der B 25 aus der Ortslage von Dinkelsbühl heraus zu verlagern und dabei die verschiedenen Verkehrsarten (Ziel- und Quellverkehr, Binnenverkehr, Durchgangsverkehr) zu entflechten. Der Verkehrsablauf und -fluss im Zuge der B 25 soll verbessert und die dort erzielbare Reisegeschwindigkeit auf ein einer Bundesstraße entsprechendes Maß gesteigert werden. Außerdem soll die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastung in der Ortslage von Dinkelsbühl verringert und die Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gesteigert werden. Ein Überqueren der beiden Bahnübergänge in Dinkelsbühl soll für den Durchgangsverkehr überflüssig werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen werden ab dem 27.03.2019 für zwei Wochen bei der Stadt Dinkelsbühl zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Nähere Angaben zu Ort und Zeit der Auslegung werden von der Regierung von Mittelfranken noch öffentlich bekanntgemacht. Daneben können die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums auch im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken unter „Aufgaben“ > „Planung und Bau“ > „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“ > „Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.