Raumordnungsverfahren für Quarzsandabbau "Mischelbach II", Gemeinde Röttenbach (Landkreis Roth) abgeschlossen



27.01.2017-017

Die Firma Brenner + Haas KG beabsichtigt den bestehenden Quarzsandabbau "Mischelbach" in der Gemeinde Pleinfeld, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, nach Norden auf das Gebiet der Gemeinde Röttenbach, Landkreis Roth, zu erweitern. Das geplante Abbaugebiet umfasst eine Fläche von etwa 34 Hektar und besitzt eine gewinnbare Sandmenge von etwa 3,5 Mio. Kubikmeter. Diese soll in einzelnen Abschnitten über rund 35 Jahre abgebaut werden.

Für das Vorhaben hat die Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Einwendungen und Hinweise wurden von 21 Kommunen, Behörden, Institutionen und Verbänden übermittelt und in der landesplanerischen Beurteilung berücksichtigt. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Hinweise ein.

Im Ergebnis ist der geplante Quarzsandabbau "Mischelbach II" raumverträglich, wenn

§ die Verkehrsinfrastruktur im Bereich des geplanten Quarzsandabbaus in ihrem Bestand leistungsfähig erhalten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs – insbesondere beim Einfädeln der LKW auf die Staatsstraße 2226 - nicht beeinträchtigt wird,

§ für den geplanten Abbau im (nord-)westlichen Teilgebiet, das außerhalb des im Regionalplan der Region Nürnberg (RP 7) ausgewiesenen Vorbehaltsgebiets für Quarzsandabbau QS 21 liegt, das Erfordernis nachgewiesen wird,

§ eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch den Abbau und durch die Rekultivierung mittels geeigneter Maßnahmen ausgeschlossen wird.

Die landesplanerische Beurteilung kann auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Weitere aktuelle Themen“ abgerufen werden.

Hintergrundinformationen zum Raumordnungsverfahren:

Die Regierung von Mittelfranken prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Wirtschaft, Versorgungsstrukturen, Verkehr, Natur und Landschaft sowie Wasser auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffene Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“.

Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit des Vorhabens zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in das nachfolgende Genehmigungsverfahren ein und ist dort zu berücksichtigen