Gemeindliches Vorkaufsrecht zur Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen

Onlineveranstaltung des Flächensparmanagements zum Thema „Gemeindliches Vorkaufsrecht zur Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen“ in Mittelfranken am 30. November 2023

Der Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung von Innenentwicklungsprojekten liegt häufig in der Flächenverfügbarkeit vor Ort. Ist ein Grundstück im Eigentum der Stadt oder Gemeinde, können diese Flächen in kommunaler Hand oder in Kooperation mit einem Projektpartner entwickelt und gestaltet werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) befasst sich mit den Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit und beinhaltet einen Instrumentenbaukasten zu Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Ein wichtiges Instrument zur Erlangung des Grundstückseigentums ist das gemeindliche Vorkaufsrecht. Das Flächensparmanagement der Regierung von Mittelfranken hat hierzu am 30. November 2023 eine Online-Veranstaltung „Gemeindliches Vorkaufsrecht zur Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen“ organisiert. Etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitarbeitende aus kommunalen Bauverwaltungen und Akteure aus den Regional- und Allianzmanagements sind der Einladung gefolgt.
 
Im Rahmen der Online-Veranstaltung zeigte Rechtsanwalt Frank Sommer zunächst die gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB auf und ging auf die Neuerungen und Erleichterungen für Kommunen im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes aus dem Jahr 2021 ein. Mit konkreten Praxisbezügen erläuterte er die möglichen Anwendungsfälle für Kommunen, die notwendigen Voraussetzungen wie das „Wohl der Allgemeinheit“ sowie die rechtlich sichere Ausgestaltung bei der Anwendung des Instrumentes. Darüber hinaus wurden Praxisbeispiele und Erfahrungen zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes aus der Stadt Schwabach, der Marktgemeinde Markt Erlbach, der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab und der Gemeinde Polsingen aufgezeigt.

Alle Referenten waren sich einig, dass die Kommunen sich rechtzeitig für den möglichen Erwerb und die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes vorbereiten sollten, indem sie beispielweise eine Vorkaufsrechtsatzung aufstellen, ausreichend Haushaltsmittel einplanen und die erforderlichen Unterlagen im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts bereithalten. Die Praxisbeispiele verdeutlichten, dass der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung zwar zunächst viel Arbeit bedeutet, diese aber für die weitere kommunale Planung bzw. für die Innenentwicklung von großer Bedeutung ist und sich am Ende durch den geschaffenen Mehrwert auszahlt. Darüber hinaus kann in vielen Fällen durch die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts der Effekt erzielt werden, dass die Aktivierung von Baulücken oder die gewünschte Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen in privater Hand erfolgt.

Das Flächensparmanagement der Regierung von Mittelfranken freut sich über die positive Resonanz im Nachgang zur Veranstaltung: „Wir freuen uns über das große Interesse an der Thematik und konnten den Städten und Gemeinden konkrete Bausteine zur Anwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts mit auf den Weg geben“. Aufgabe der Flächensparmanagerinnen, Franziska Wurzinger und Gertraud Kokula, ist es, die mittelfränkischen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung einer flächenschonenden Gemeindeentwicklung zu unterstützen. Auch im kommenden Jahr 2024 soll es wieder Informationsveranstaltungen rund um das Thema „Flächensparen“ geben. Hierzu sind die Kommunen explizit dazu aufgerufen, ihre Themenvorschläge einzubringen.

Die Präsentationen zur Online-Veranstaltung können auf der Seite der Regierung von Mittelfranken unter folgendem Link abgerufen werden: Flächensparoffensive; Umsetzung in Mittelfranken - Regierung von Mittelfranken (bayern.de) Für weitere Fragen zur Innenentwicklung steht das Flächensparmanagement der Regierung von Mittelfranken jederzeit zur Verfügung: