Corona-Soforthilfe Rückmeldeverfahren

Ab 28. November 2022 werden alle bayerischen Soforthilfeempfänger per E-Mail und Brief angeschrieben und aufgefordert, die Höhe der bezogenen Soforthilfe zu überprüfen. Weitergehende Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier:

Corona-Soforthilfen; Rückzahlungen