Corona-Soforthilfen; Rückzahlungen
Informationen zur Rückmelde- bzw. Rückzahlungsverpflichtung der Empfänger von Corona-Soforthilfen
Hinweise zu einer möglichen Rückmelde- bzw. Rückzahlungsverpflichtung der Soforthilfeempfänger finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Bestimmungen Ihres Bewilligungsbescheids.
Sollten Sie anhand dieser Informationen zu dem Ergebnis kommen, dass Sie zur (teilweisen) Rückzahlung der erhaltenen Soforthilfen verpflichtet sind, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit der Regierung von Mittelfranken in Verbindung. Geben Sie dabei bitte unbedingt den Namen des Soforthilfeempfängers, das Aktenzeichen des Bewilligungsbescheids und die Höhe der beabsichtigten Rückzahlung an. Sie erhalten dann zeitnah die zur Rücküberweisung benötigte Bankverbindung sowie den dazugehörigen Verwendungszweck. Die E-Mail-Adresse lautet: Coronasoforthilfe.Anfragen@reg-mfr.bayern.de
Nach erfolgter Rücküberweisung erlässt die Regierung von Mittelfranken einen entsprechenden Bescheid, welcher Ihnen als Nachweis über die erfolgte Rückzahlung dient. Aus verwaltungsökonomischen Gründen kann die Erstellung des Bescheids bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher, in diesem Zeitraum von Sachstandsanfragen abzusehen.
Auch bei anderweitigen Rückfragen im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe bitten wir Sie, sich ausschließlich schriftlich unter der oben genannten E-Mail-Adresse mit der Regierung von Mittelfranken in Verbindung zu setzen. Telefonische Anfragen können aus verfahrenstechnischen Gründen leider nicht beantwortet werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Ansprechpartner
Corona-Soforthilfe
E-Mail Coronasoforthilfe.Anfragen@reg-mfr.bayern.deBei Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe bitten wir Sie, sich ausschließlich per E-Mail mit der Regierung von Mittelfranken in Verbindung zu setzen. Telefonische Anfragen können aus verfahrenstechnischen Gründen leider nicht beantwortet werden.