Corona-Soforthilfen; Rückzahlungen
Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen
Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 von den Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, werden Ende November 2022 per Brief und per E-Mail angeschrieben. Das Schreiben erinnert an die Verpflichtung, die Höhe des sog. Liquiditätsengpasses zu überprüfen und enthält einen Link bzw. QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben eine Berechnung durchführen und das Ergebnis melden. Weitere Details erfahren Sie auf www.soforthilfecorona.bayern.
Für Rückfragen ist unter 089 / 57 90 70 66 eine Servicehotline eingerichtet. Fragen per E-Mail richten Sie bitte unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an info@soforthilfecorona.bayern.de. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Kontaktmöglichkeiten in Zusammenhang mit o.g. Erinnerungsschreiben!
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Servicehotline 089 / 57 90 70 66
Fragen per E-Mail richten Sie bitte unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an info@soforthilfecorona.bayern.de.