Ordensangelegenheiten
Im Bereich Ordensangelegenheiten werden Ordensvorgänge für Ehrungen auf Bundes- und Landesebene bearbeitet (siehe auch "Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen - Einreichung einer Anregung").
Die Regierung von Mittelfranken ist für die Vorprüfung zur Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zuständig.
Verfahren
Wenn einer Bürgerin oder einem Bürger verdiente Frauen oder verdiente Männer bekannt sind, die für eine Auszeichnung angeregt werden sollen, genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben an das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. In dem Schreiben sollten zu der Person, die angeregt werden soll, folgende Angaben enthalten sein:
Vorname und Familienname (ggf. auch abweichender Geburtsname), Wohnanschrift, Geburtsdatum, Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, wenn möglich chronologisch, gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die gegenüber den mit der Bearbeitung befassten Behörden Stellung nehmen können. Nach einer ersten Vorprüfung durch die Kreisverwaltungsbehörde erfolgt dann die weitere Bearbeitung durch die Regierung.
Informationen zur Einreichung einer Anregung finden Sie hier: Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen; Einreichung einer Anregung
Die wichtigsten Auszeichnungen sind nachfolgend dargestellt, es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer, zu denen wir Sie im Einzelfall gerne beraten.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste
Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege
Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt
Grüner Engel und Grüner Junior Engel
Staatsmedaille für besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft
Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen
Zur Würdigung von ehrenamtlichen Verdiensten um das Feuerlöschwesen oder für katastrophenhilfspflichtige, im Rettungsdienst mitwirkende freiwillige Hilfsorganisationen werden die Ehrenzeichen am Bande für eine 25-jährige (Klasse 2 in Silber) und eine 40-jährige (Klasse 1 in Gold) Dienstzeit sowie das Große Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit verliehen. Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste verliehen.
Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages
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Ordenswürdigkeit nach den einschlägigen ordensrechtlichen Bestimmungen, Richtlinien und Bekanntmachungen.
Für das Sammeln von Orden benötigen Sie eine Genehmigung Ihres Landratsamtes oder Ihrer kreisfreien Stadt.
kostenfrei
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland bzw. die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen sowie die ordensrechtlichen Bestimmungen und Ordensstatute des Freistaates Bayern. Im Einzelnen siehe Auflistung der Rechtsgrundlagen unter Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen; Einreichung einer Anregung.