Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm im Offenland (VNP)
Ziel des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) ist die Förderung einer naturschonenden Bewirtschaftung, um die kulturgeprägten Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern, zu entwickeln und zu verbessern.
Im Vertragsnaturschutz Offenland werden mit den Landwirten oder anderen Bewirtschaftern in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren Maßnahmen abgeschlossen. Für vereinbarte Extensivierungsleistungen wie Düngeverzicht, Einhaltung späterer Mähzeitpunkte und bestimmte Bewirtschaftungserschwernisse erhält der Vertragspartner ein festgelegtes Entgelt, durch das der Bewirtschaftungsaufwand ausgeglichen werden soll.
Maßnahmen
Fördermaßnahmen werden für folgende vier Biotoptypen angeboten:
- Wiese
- Weide
- Acker
- Teiche
Solche Maßnahmen sind z. B. die Feuchtwiesen-Mahd, extensive Beweidung mit Schafen, die extensive Teichwirtschaft oder der Ackerwildkräuterschutz. Die unterschiedlichen Förder- und Kombinationsmöglichkeiten können der Webseite des StMUV zum Vertragsnaturschutzprogramm entnommen werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 51 - Naturschutz
Ansprechpartner
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Telefon +49 (0)981 53-1641
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0
Fax +49 (0)981 53-1456
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind selbstbewirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmer sowie Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten und sonstige Landbewirtschafter (z. B. Teichwirte, Jagdgenossenschaften) mit einer Bewirtschaftungsfläche von mindestens 0,3 ha sowie anerkannte Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände und andere Verbände/Vereine zur Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege. Die einzelne bewirtschaftete Fläche muss mindestens 0,05 ha groß sein.
Förderkulisse und Maßnahmen
Naturschonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen können gefördert werden,
- zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume; dies sind Mager- und Trockenstandorte, Feuchtflächen, Lebensräume, die durch besonders naturschonende Nutzungen entstanden und geprägt sind (z.B. ökologisch wertvolle Streuobstbestände und Teiche) sowie geschützte und schutzwürdige Flächen einschließlich Einzelschöpfungen der Natur.
- zur Sicherung und Entwicklung der Lebensgrundlagen wildlebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten.
- zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart.
Maßnahmen für die vier Biotoptypen Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche werden in einer naturschutzfachlich definierten Gebietskulisse abgeschlossen, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten besteht:
- Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete
- nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
- Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten
- Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG
- Gewässerrandstreifen
- Flächen, auf denen eine besonders naturverträgliche Weidetierhaltung gefördert wird.
Die einzelnen Maßnahmen, bestehend aus einer Grundleistung für den Biotoptyp und Zusatzleistungen, können flexibel kombiniert werden, um den unterschiedlichen naturschutzfachlichen Anforderungen, z.B. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Einhaltung von Mahdzeitpunkten oder Einsatz von Spezialmaschinen, gerecht zu werden.
Die fachliche Beratung zum Förderprogramm erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde (uNB) des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich die Fläche liegt. Die uNB legt gemeinsam mit dem Antragsteller die geeigneten Maßnahmen für die Fläche fest. Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlichen festgelegten Antragszeitraum beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einen Antrag stellen.