Naturschutz; Arten- und Biotopschutz
Unter Artenschutz versteht man alle Maßnahmen zum Schutz seltener oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, auch als Bestandteil regenerations- und funktionsfähiger Ökosysteme und zur Erhaltung der Artenvielfalt.
Unter Biotopschutz versteht man dagegen die verschiedenen Maßnahmen des Natur- bzw. Landschaftsschutzes zur Erhaltung und Gestaltung sowie zum Schutz von Lebensräumen bestimmter Biozönosen (Lebensgemeinschaften).
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteter, wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt). Artenschutz bezieht sich im Prinzip ausschließlich auf wild lebende Tier- oder Pflanzenarten. Vergleichbare Bemühungen bestehen auch für selten werdende Nutztierrassen oder alte Obst- und Getreidesorten. Übergreifendes Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität).
Der Artenschutz unterscheidet sich vom Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen. Gegenstand des Artenschutzes sind dem gegenüber natürliche Populationen der zu schützenden Tierarten. Ist eine Population lebensfähig, sind Tod und Verlust von Individuen hinnehmbar.
Seit über 50 Jahren werden Rote Listen gefährdeter Arten erstellt, durch die versucht werden soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenhilfsprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art und deren Lebensraum ab.
- Regierung von Mittelfranken - Naturschutz - Sachgebiet 51
Botanischer Artenschutz
Telefon: 0981 53-1500
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deZoologischer Artenschutz
Telefon: 0981 53-1435
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
- BayNatSchG Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung
- BNatSchG
- Bundesartenschutzverordnung
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- EU-Vogelschutzrichtlinie
- Washingtoner Artenschutzabkommen
- EU-Artenschutzverordnung
- BayJagdG
- BundesJagdG
- Bundeswildschutzverordnung
- Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht (BfN)
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Artenhilfsprogramm Botanik - Verantwortung für die Vielfalt
Das Artenhilfsprogramm Botanik (AHP) sichert Wuchsorte seltener und gefährdeter Pflanzenarten Bayerns in Mittelfranken. Zielarten sind Farn- und Blütenpflanzen der Bayerischen Roten Liste (RL) für deren Erhalt Bayern bzw. Mittelfranken eine hohe Verantwortung hat. Dies sind vom Aussterben bedrohte Arten (RL1) und stark gefährdete Arten (RL2) sowie gefährdete Arten (RL3) mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung für Mittelfranken. Besondere Verantwortung kommt dabei den sogenannten Endemiten zu, Sippen (Artengruppen) deren Areal weltweit auf Bayern oder nur auf Mittelfranken beschränkt ist. Für sehr seltene Pflanzenarten, deren Populationsgrößen bereits eine kritische Untergrenze erreicht haben, werden Erhaltungskulturen angelegt.
Grundlage des AHP Botanik ist eine genaue Dokumentation der noch vorhandenen Wuchsorte nach einem bayernweit einheitlichen Standard. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der jeweiligen Art und ihres Lebensraums erarbeitet und durchgeführt. In einem begleitenden Bestandsmonitoring werden die Ergebnisse dokumentiert.
Insgesamt werden im AHP Botanik in Mittelfranken derzeit mehr als 120 Pflanzenarten bearbeitet. Typische Mittelfranken sind Fränkische Mehlbeere, Frauenschuh, Sandgrasnelke oder Purpur-Schwarzwurzel.
Rote Liste der Gefäßpflanzen Mittelfrankens
Die hier eingestellte Rote Liste der Gefäßpflanzen Mittelfrankens (PDF-Dokument) stellt eine Überarbeitung der Roten Liste Mittelfranken aus dem Jahr 1995 dar. Gedruckte Rote Listen sind eine Momentaufnahme des gegenwärtigen Wissensstands. Landschaftsbild und Vegetation sind jedoch einem ständigen Wandel unterworfen und so ändern sich auch Häufigkeit und Gefährdung der Arten kontinuierlich. Daher kann die Erstellung einer Roten Liste nur ein dynamischer Prozess sein, der laufend fortgesetzt werden sollte. Um die Rote Liste der Gefäßpflanzen Mittelfrankens immer auf einem aktuellen Stand zu halten, bitten wir alle regionalen Experten und Kenner der heimischen Flora sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und uns ihre Beurteilungen und Kommentare mitzuteilen.
Kontaktadresse: roteliste@reg-mfr.bayern.de
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Der zoologische Artenschutz ist in zwei große Komplexe zu unterteilen: das Wildtiermanagement auf der einen Seite - hier geht es im Wesentlichen um Konfliktlösungen zwischen Mensch und Tier - und Artenhilfsmaßnahmen, die einzig dazu dienen, seltene oder bedrohte Arten, aber auch die sogenannten Verantwortungsarten in ihrer Populationsentwicklung zu stützen.
Wildtiermanagement
Wildtiermanagement umfasst alle Maßnahmen, die Konflikte rund um Wildtiere lösen sollen. Wildtiermanagement wird notwendig bei Wiedereinwanderung von lange verschwundenen Arten (Braunbär, Wolf, Luchs, Biber), aber auch bei Arten, die mit dem Menschen quasi um Ressourcen kämpfen, wie dem Kormoran und manchmal auch die Graugänse. Durch Aufklärungsarbeit soll die Akzeptanzbereitschaft der lokalen Bevölkerung geschaffen werden. Bei aufgetretenen Schäden wird in bestimmten Fällen Ersatz geleistet (z.B. bei Biber, Wolf und Luchs). Zum Wildtiermanagement gehört allerdings auch in einigen Fällen das Töten von Individuen - Beispiel dafür sind Biber, Kormoran und Graugans.
Artenhilfsmaßnahmen (AHP)
Die bekanntesten Artenhilfsmaßnahmen sind die Artenhilfsprogramme, die meist Bayern weit initiiert, doch von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk sehr unterschiedliche Bedeutung haben.
Folgende Auswahl von Artenhilfsprogrammen sind besonders für Mittelfranken relevant:
AHP Fledermaus
Aufgrund der naturräumlichen und kulturhistorischen Voraussetzungen mit zahlreichen Karsthöhlen (Frankenalb), den fränkischen Lagerkellern sowie der historischen Burgbautätigkeiten, findet sich die weitaus höchste Fledermauswinterquartierdichte Bayerns im "Fränkischen".
Aber auch für eine hohe Zahl und Größe der Sommerquartiere - die Wochenstuben - ist die kleinteilige fränkische Landschaft prädestiniert. Nicht umsonst liegen mit die größten Wochenstuben des Großen Mausohrs (> 1.000 Weibchen) in Franken. Viele Dachstühle von Kirchen und alten Gebäuden sind Quartier für Fledermäusen.AHP Feldhamster
Das Schwerpunktvorkommen der bayerischen Feldhamster liegt in den fränkischen Regierungsbezirken Mittelfranken und v.a. Unterfranken.AHP Felsenbrüter (Uhu, Wanderfalke)
Bestandentwicklung Wanderfalke: in den 1970er Jahren gab es in ganz Deutschland nur noch 50-60 Wanderfalkenreviere. Davon 25 in Bayern. Heute sind es Deutschland weit wieder etwa 1.000 Brutpaare, wovon etwa ein viertel in Bayern brütet. Der heutige Brutbestand in Bayern ist mit 230-250 Brutpaaren höher als vor dem "pesticide crash" der 70er Jahre. (1950 waren etwa 150 Wanderfalkenreviere in Bayern bekannt.) In Mittelfranken brütet der Wanderfalke in der nördlichen und südlichen Frankenalb, aber auch mit einigen Brutpaaren mitten in den Städten.Bestandsentwicklung Uhu: 1957 gab es in ganz Deutschland nur noch 70 Brutpaare des Uhus, davon brüteten 40 Paare in Bayern. Heute sind es Deutschland weit wieder etwa 1.400 Reviere, davon 250-300 in Bayern. In Mittelfranken kommen die meisten Uhus in der nördlichen und der südlichen Frankenalb vor. Insgesamt - also mit den angrenzenden Regierungsbezirken - brüten alleine in der Frankenalb etwa 100 Uhupaare.
AHP Wiesenweihe
Von 155 Brutpaaren 2009 ist der Bestand weiter angewachsen auf 173 Paare im Jahr 2010. Von dem Ursprungsgebiet (Ochsenfurter und Gollachgau, Uffenheimer Gau - also Ufr. und Mfr.) hat die Wiesenweihe inzwischen in Mittelfranken den nördlichen Landkreis Ansbach erobert. Dieses Gebiet von Ufr. bis Mfr. ist das Kerngebiet des bayerischen Wiesenweihenbestands und "Quellpopulation" für neue Besiedlungen - nicht nur in Bayern.AHP Weißstorch
Der Bestand der Weißstörche ist nach dem Tiefstand von 1988 (bayernweit damals nur noch 58 Brutpaare, davon 15 Brutpaare in Mittelfranken) im Jahr 2011 auf einen neuen Rekord seit Einführung des Artenhilfsprogrammes gestiegen: bayernweit sind es mit 243 Brutpaaren wieder beinahe so viele, wie zuletzt um 1900. Von diesen 243 leben 78 Brutpaare in Mittelfranken, man kann also sicherlich behaupten, dass Mittelfranken die Hochburg des bayerischen Storchenschutzes ist.AHP Bachmuschel
In Mittelfranken sind für mindestens 10 Fliessgewässer Bachmuschel-Bestände bekannt. Für die beiden größten Vorkommen, im Vorderen Steigerwald und bei Weißenburg bestehen seit einigen Jahren BayernNetzNatur-Projekte. Das Vorkommen im Vorderen Steigerwald liegt an der Bezirksgrenze zu Unterfranken und erstreckt sich sowohl auf unterfränkischer wie auf mittelfränkischer Seite. Der Bestand mit ca. 20.000 Tieren zählt zu den 9 überregional bedeutenden Vorkommen Bayerns und steht in der Liste der prioritären Bachmuschel-Vorkommen Bayerns an 4. Stelle.AHP Apollo
Der Apollofalter (Parnassius apollo, FFH Anhang IV) gehört zu den am stärksten gefährdeten Faltern Deutschlands. Außerhalb der Alpen gibt es nur noch sehr kleine Populationen in der Südlichen Fränkischen und Schwäbischen Alb sowie im Moselgebiet.
Die Raupe des Falters konnte fast nur noch auf den Plattenkalkhalden überleben. 2006 wurde daher ein Umweltpakt zwischen den beiden Landräten (EI und WUG) und der Steinindustrie zur Stützung des Apollofalters in der südlichen Frankenalb geschlossen. Nach den Erhebungen 2009 ist nun festzustellen, die Apollopopulation in der Südlichen Frankenalb konnte stabilisiert werden (etwa 85 kartierte Falter). In Einzelflächen ist ein leichter Aufwärtstrend festzustellen, auch Dispersionsflüge konnten bereits nachgewiesen werden.AHP Maivogel
Die letzten bayerischen Vorkommen dieses Falters finden sich in den Mittelwäldern des Vorderen Steigerwaldes in Mittelfranken. Diese traditionelle Waldnutzungsformen konnten fast ausschließlich im fränkischen Realteilungsgebiet überdauern. Über die Hälfte der Mittelwaldrestbestände konnten bisher von den Naturschutzbehörden unter Vertrag genommen und damit gesichert werden. Neben dem Maivogel findet sich auch der Nachtfalter Heckenwollafter (Eriogaster catax) mit seinem einzigen bayerischen Vorkommen in diesen Wäldern.
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Aufgrund des internationalen Naturschutzrechts (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) und einschlägiger Gerichtsurteile des europäischen Gerichtshofs sind bei allen Vorhaben in der Natur (z. B. Neu- und Ausbauten von Straßen, Bebauungspläne, landschaftspflegerischer Begleitpläne, Abbau-Planungen) spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) erforderlich, um den Erfordernissen des Artenschutzrechts gerecht zu werden.
Die Aufgabenstellung, die rechtlichen Grundlagen, das empfohlene methodische Vorgehen und die Begriffsbestimmungen für eine saP richten sich dabei nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes (in Bayern z. B. nach dem vom Bayer. Innenministerium ausgearbeiteten Ablaufschema).
Erster Ansprechpartner bei einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist die untere Naturschutzbehörde, die eine erste Relevanzprüfung durchführt, welche Arten betroffen sein könnten. Sollte aufgrund eines Vorhabens die Population einer nach europäischen Recht geschützten Art gefährdet sein, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Regierung von Mittelfranken notwendig.
Ergänzende Informationen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden.
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Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz: CITES) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Der Konventionstext der CITES wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington D. C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt.
Das Übereinkommen regelt oder verbietet den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit Produkten geschützter Tiere, wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt oder präparierten („ausgestopften“) Tieren unterliegt den gleichen Regelungen. Die Umsetzung des WA in der Europäischen Union wird unter anderem durch die EU-Artenschutzverordnung geregelt. In Deutschland wird die EU-Artenschutzverordnung durch die Bundesartenschutzverordnung erweitert und verschärft. Die Zuständigkeit für das Ausstellen sogenannter CITES-Genehmigungen liegt i.d.R. bei den unteren Naturschutzbehörden.
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Botanischer Artenschutz:
- AHP Botanik in Bayern, LfU
- Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns
- Botanischer Informationsknoten Bayern
- Herbarium Erlangense
- Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg
- Verein zur Erforschung der Flora des Regnitzgebiets
- Erhaltungskulturen einheimischer Wildpflanzen
- 100 Äcker für die Vielfalt
- Merkblätter Artenschutz
- Newsletter "Botanik in Bayern"
- FloraWeb
Zoologischer Artenschutz: