Naturschutz; Arten- und Biotopschutz

Unter Artenschutz versteht man alle Maßnahmen zum Schutz seltener oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, auch als Bestandteil regenerations- und funktionsfähiger Ökosysteme und zur Erhaltung der Artenvielfalt.

Unter Biotopschutz versteht man dagegen die verschiedenen Maßnahmen des Natur- bzw. Landschaftsschutzes zur Erhaltung und Gestaltung sowie zum Schutz von Lebensräumen bestimmter Biozönosen (Lebensgemeinschaften).