Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.
Beschreibung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und VerbraucherschutzAnsprechpartner
Lehrrettungswachen (Genehmigung)
Telefon +49 (0)981 53-1757
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Die Lehrrettungswache muss
- über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
- über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
- über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Besondere Hinweise
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
Fristen
keine
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage