Öffentliche Grund-, Mittel- und Förderschulen und Schulen für Kranke; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in öffentlichen Schulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich.
Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird für die öffentliche Schule festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestandes den notwendigen Raumbedarf abdeckt.
Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.
- Regierung von Mittelfranken - Schulorganisation, Schulrecht - Sachgebiet 44
Ansprechpartner
Öffentliche Grund-, Mittel- und Förderschulen
Telefon: 0981 53-1720
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach