Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung für die Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs

Hinweis: Neue oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze, auf die diese Entschädigungsregelung anzuwenden wäre, bestehen in Nordbayern derzeit nicht. Anträge auf Entschädigung für die Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs können daher derzeit in Nordbayern nicht gestellt werden.

Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs beantragen.