Fluglärmschutz; Beantragung einer Erstattung für Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen

Hinweis: Der Lärmschutzbereich für den Flughafen Nürnberg trat am 01.10.2014 in Kraft. Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen konnten nach dem Fluglärmgesetz je nach Lage des Grundstückes bis spätestens zum 30.09.2024 geltend gemacht werden. Anträge auf Entschädigung für Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen können daher derzeit in Nordbayern nicht gestellt werden.

Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen.