Rettungsdienst; Rechtsaufsicht über Rettungszweckverbände
Das Gebiet des Freistaats Bayern ist in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. Die Regierungen sind als höhere Rettungsdienstbehörden für die Rechtsaufsicht über die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
Das Rettungswesen ist nach dem Grundgesetz eine öffentliche Aufgabe der Länder und dient der lebensrettenden Gefahrenabwehr. Es umfasst die Notfallmeldung und Maßnahmen der Ersten Hilfe ebenso wie die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.
Rechtsgrundlagen und Aufbauorganisation
Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG).
Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben - organisiert in Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung - die Aufgabe, Notfallrettung und Krankentransport flächendeckend sicherzustellen.
Im Einzelnen wird diese Aufgabe in Mittelfranken durch folgende Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung übernommen:
- ZRF Nürnberg (Städte Erlangen, Nürnberg, Fürth sowie die Landkreise Fürth, Erlangen-Höchstadt und Nürnberger Land)
- ZRF Ansbach (Stadt Ansbach sowie die Landkreise Ansbach und Neustadt a.d.A. – Bad Windsheim)
- ZRF Mittelfranken Süd (Stadt Schwabach und die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen)
Das Gebiet des Freistaats Bayern ist in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem dieser Rettungsdienstbereiche werden die Einsätze im öffentlichen Rettungsdienst zentral von einer Integrierten Leitstelle gelenkt. Über die gemeinsame Notrufnummer 112 kann Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst angefordert werden.
Die Regierungen sind als höhere Rettungsdienstbehörden für die Rechtsaufsicht über die Zweckverbände zuständig. Beim Sachgebiet 10 ist auch der Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst angesiedelt.
Finanzierung
Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung, die Wasserrettung sowie die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstellen einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.
- Regierung von Mittelfranken - Sicherheit und Ordnung - Sachgebiet 10
Ansprechpartner
Rettungswesen
Telefon: 0981 53-1390
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
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