Rettungsdienst; Rechtsaufsicht über Rettungszweckverbände

Das Gebiet des Freistaats Bayern ist in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. Die Regierungen sind als höhere Rettungsdienstbehörden für die Rechtsaufsicht über die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.