Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Dezernat 2 - Bauarbeiterschutz und SprengwesenAnsprechpartner
Dezernat 2
Telefon +49 (0)911 928-2951
Fax +49 (0)911 928-2999
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Roonstr. 20
90429 NürnbergPostanschrift
90336 NürnbergTelefon +49 (0)911 928-0Fax +49 (0)911 928-2999- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern
Ansprechpartner
Müller, Stephan
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-4396
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Maximilianstraße 6
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-1258 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Formulare
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV beim Gewerbeaufsichtsamt
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten
- Bergbau und Hohlraumbau: Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 SprengV
- Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten
Kosten
70 bis 290 EUR