Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Sie möchten ein besonderes elektronisches Behördenpostfach für Ihre Behörde einrichten?
Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Ablaufplan:

Download Schritte zur Einrichtung eines beBPo (PDF-Dokument)

Ihre schriftlichen Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:

Regierung von Mittelfranken
beBPo-Prüfstelle
Promenade 27
91522 Ansbach

Der Regierung von Mittelfranken ist folgende Kennung zugeordnet:

  • Prüfstelle9
Einrichtung von weiteren beBPos:
Sofern Sie mehr als ein beBPo für Ihre Organisation einrichten möchten, müssen Sie für jedes weitere beBPo eine schriftliche Begründung (neben dem normalen Identitätsantrag) entweder per Post oder per E-Mail einreichen.
Die Einrichtung mehrerer beBPos sollte nur zur Wahrung des Datenschutzes erfolgen, rein organisatorische Gründe reichen nicht aus, um mehrere beBPos freischalten zu lassen.
Für die schriftliche Begründung trägt der Antragsteller die Verantwortung.
Bitte beachten Sie, dass das Verschlüsselungszertifikat Ihres beBPos eine Gültigkeit von drei Jahren hat.
Wenn dieses Zertifikat abgelaufen ist, können Sie das beBPo nicht mehr verwenden!
Sie müssen das Zertifikat rechtzeitig vor Ablauf verlängern.
Verwenden Sie dazu die nachfolgende Anleitung: Zertifikatserneuerung im beBPo

Weiterführende Informationen vom Staatsministerium für Finanzen und Heimat finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/erv/

Kontaktdaten beBPo-Prüfstelle: