Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Sie möchten ein besonderes elektronisches Behördenpostfach für Ihre Behörde einrichten?
Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Ablaufplan:
Download Schritte zur Einrichtung eines beBPo [Dateiformat: pdf] (PDF-Dokument)
Ihre schriftlichen Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
Regierung von Mittelfranken
beBPo-Prüfstelle
Promenade 27
91522 Ansbach
Der Regierung von Mittelfranken ist folgende Kennung zugeordnet:
- Prüfstelle9
Sofern Sie mehr als ein beBPo für Ihre Organisation einrichten möchten, müssen Sie für jedes weitere beBPo eine schriftliche Begründung (neben dem normalen Identitätsantrag) entweder per Post oder per E-Mail einreichen.
Die Einrichtung mehrerer beBPos sollte nur zur Wahrung des Datenschutzes erfolgen, rein organisatorische Gründe reichen nicht aus, um mehrere beBPos freischalten zu lassen.
Für die schriftliche Begründung trägt der Antragsteller die Verantwortung.
Wenn dieses Zertifikat abgelaufen ist, können Sie das beBPo nicht mehr verwenden!
Sie müssen das Zertifikat rechtzeitig vor Ablauf verlängern.
Verwenden Sie dazu die nachfolgende Anleitung: Zertifikatserneuerung im beBPo [Dateiformat: pdf]
Weiterführende Informationen vom Staatsministerium für Finanzen und Heimat finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/erv/
- Regierung von Mittelfranken - beBPo-Prüfstelle
Regierung von Mittelfranken
beBPo-Prüfstelle
Promenade 27
91522 Ansbach